Unfallschwerpunkt in Kollbrunn wird mit einem Kreisel entschärft
Medienmitteilung 13.04.2017
Um einen Unfallschwerpunkt im Ortsteil Kollbrunn auf dem Gemeindegebiet von Zell zu entschärfen, wird die Kreuzung Tösstal-/Dorf-/Weisslingerstrasse zu einem Kreisel umgebaut. Weiter wird die Dorfstrasse saniert und zu einer Tempo-30-Zone umgestaltet. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Strassen-projekt festgesetzt und rund 4,9 Millionen Franken dafür bewilligt.
Die Dorf-/Bolsternstrasse im Ortsteil Kollbrunn auf dem Gemeindegebiet von Zell ist eine regionale Verbindungsstrasse, auf der täglich rund 2'800 Fahrzeuge verkehren. Sie ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Daher werden auf der Dorfstrasse zwischen der Kreuzung Tösstalstrasse und dem Bahnübergang der Fahrbahnbelag, die Trottoirbeläge sowie sämtliche Randabschlüsse erneuert. Um einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen und um den Verkehrsfluss zu verbessern, wird die Kreuzung Tösstal-/Weisslinger-/Dorfstrasse zu einem Kreisel umgebaut. Dazu wird auch die Kanalbrücke an der Weisslingerstrasse umgebaut und erweitert. Beim neuen Kreisel werden ein Fussgängerstreifen erstellt und im Bereich der Schule die Überquerung der Strasse für Fussgänger verbessert. Und schliesslich wird die Dorfstrasse zu einer Tempo-30-Zone umgestaltet. Dazu wird an einzelnen Stellen die Fahrbahn verschmälert. Daneben sind Anpassungen an der Strassenentwässerung vorgesehen. Im Abschnitt zwischen der Kreuzung Tösstalstrasse und der Kreuzung Haspelstrasse wird die Strassenbeleuchtung erneuert.
Gemeinde ist mit an Bord
Die Gesamtkosten für dieses Strassenprojekt betragen rund 4,9 Millionen Franken. Die Gemeinde Zell hat an der Gemeindeversammlung vom 14. März 2016 dem Projekt zugestimmt und einen Kostenbeitrag von 183'000 Franken bewilligt. Der Regierungsrat hat die gebundenen Ausgaben von rund 2,2 Millionen Franken sowie die neuen Ausgaben von 2,7 Millionen Franken gutgeheissen.
Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss Strassengesetz erfolgte vom 21. Oktober bis 21. November 2016. Innerhalb der Auflagefrist sind zwei Einsprachen eingegangen. Sie enthielten projektbezogene und teilweise enteignungsrechtliche Begehren. Mit einer Partei konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die zweite Einsprache wurde mit der Projektfestsetzung vom Regierungsrat abgewiesen.
Falls gegen den Regierungsratsbeschluss innert der 30-tägigen Rekursfrist keine Beschwerde erhoben wird, kann im Sommer dieses Jahres mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Bauzeit beträgt rund 15 Monate.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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