Neues Jagdgesetz kann in die Vernehmlassung gehen

Die Jägerinnen und Jäger erfüllen heute eine wichtige Aufgabe zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume. Die Voraussetzungen in den Jagdrevieren haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Das geltende Jagdgesetz von 1929 hält mit dieser Entwicklung nicht mehr Schritt. Die Baudirektion hat darum ein von Grund auf neues Jagdgesetz erarbeitet. Der Regierungsrat hat die Baudirektion zur Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs ermächtigt.

Die Jagd hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Sie erfüllt heute einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit. Auch das Umfeld der Wildtiere, das Artenvorkommen und die Wildtierbestände im Kanton Zürich haben sich in den vergangenen Jahrzehnten merklich verändert. Die heutigen kantonalen Regelungen entsprechen diesen Entwicklungen nicht mehr. Das geltende kantonale Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1929. Zwar wurde es im Verlauf der Jahrzehnte mehrfach teilrevidiert, doch genügt es heute in vielen Punkten nicht mehr den Anforderungen. Zudem ist es nicht mehr genügend auf das entsprechende Bundesgesetz abgestimmt.

Arten- und Lebensraumschutz sowie Ausbildung im Vordergrund

Die Baudirektion hat deshalb in einem breit abgestützten Prozess den Entwurf für ein neues Jagdgesetz erarbeitet. Der Gesetzesentwurf trägt dem neu entstandenen Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Wildtiere und der gestiegenen räumlichen Nutzung Rechnung, indem er moderne Bestimmungen zum Arten- und Lebensraumschutz aufnimmt. So sollen in besonders sensiblen Gebieten Wildruhezonen ausgeschieden und bestehende Wildtierkorridore erhalten werden können. Er hält am bewährten System der Milizjagd fest und gewichtet dabei die jagdliche Aus- und Weiterbildung noch stärker als bisher. Gemäss dem Entwurf soll nur noch jagen dürfen, wer eine gründliche theoretische und praktische Ausbildung durchläuft. Jagdberechtigte sollen zum Besuch von Weiterbildungskursen verpflichtet und die Aus- und Weiterbildung sowie die dazu notwendige Infrastruktur unterstützt werden können. Die Gesetzesrevision soll zudem genutzt werden, um die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Jagdgesetzes zu verbessern, um es deutlich zu vereinfachen und die Regelungsdichte erheblich zu reduzieren. Fachliche Details sollen künftig weitgehend auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Breit abgestützter Vorschlag

Bei der Erarbeitung des Gesetzesvorschlags hat die Baudirektion sämtliche Interessengruppen mit einbezogen, namentlich die Jagenden, die Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Tierschutzorganisationen sowie die Zürcher Gemeinden. Nun hat der Regierungsrat die Baudirektion ermächtigt, die Gesetzesnovelle zusätzlich einer breiten Vernehmlassung zu unterziehen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates) 

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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