Entwurf für ein Lotterie- und Sportfondsgesetz

Der Regierungsrat will die Zuständigkeiten und die Vergabekriterien für Gelder aus dem Lotterie- und dem Sportfonds in einem Gesetz regeln. Er kommt damit einem Auftrag des Bundes nach. Ein entsprechender Vorentwurf geht nun in die Vernehmlassung.

Bis jetzt sind der Lotteriefonds und der Sportfonds lediglich in zwei knapp gehaltenen
Bestimmungen im Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) sowie in Beschlüssen des Regierungsrates und in verwaltungsinternen Richtlinien geregelt. Der Entwurf des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele verlangt nun aber, dass die Kantone die zuständigen Stellen, das Verfahren und die Kriterien für die Vergabe von Beiträgen «in rechtsetzender Form» regeln. Dies ist mit einem neuen kantonalen Lotterie- und Sportfondsgesetz geplant.

Inhaltlich will der Regierungsrat an den bewährten Strukturen, Bestimmungen und Abläufen des Lotteriefonds und des Sportfonds so weit wie möglich festhalten. Neu sollen die Mittelzuweisungen für Kultur und Denkmalschutz gesetzlich geregelt werden und die entsprechenden Gelder je in eigene Fonds fliessen. Für jeden Fonds soll es eine Verordnung geben, welche die bisherigen Richtlinien ablöst. Die Vernehmlassung dauert drei Monate; der Regierungsrat plant, danach dem Kantonsrat bis Ende 2017 eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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