Regierungsrat definiert Eckwerte für die zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf

Der Regierungsrat hat mit Blick auf den anstehenden SIL-Koordinationsprozess für die zivilaviatische Nutzung des Flugplatz Dübendorf Eckwerte definiert und seine Position den geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Er reicht das von den drei Standortgemeinden erarbeitete Konzept beim Bund zuhanden des SIL-Koordinationsprozesses ein.

Ende August 2016 hat der Bundesrat seine Absicht, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld zu nutzen weiter konkretisiert und mit der Anpassung der Sachpläne für die Behörden im Kanton Zürich verbindliches Planungsrecht geschaffen. In einem nächsten Schritt startet der Bund Anfang Februar 2017 das Koordinationsverfahren für das SIL-Objektblatt (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt), in welchem der Umfang des Flugbetriebs in Dübendorf sowie dessen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Im Hinblick auf dieses Verfahren hat der Regierungsrat eine Neubeurteilung seiner Position vorgenommen. Gleichzeitig hat er das von den drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen im Sommer 2016 angekündigte und nun ausgearbeiteten Konzept beurteilt.

Geänderte Rahmenbedingungen machten Neubeurteilung erforderlich

Der Regierungsrat hat in den vergangenen Jahren einer zivilaviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf stets Vorbehalte entgegengebracht. Einverstanden erklärte er sich lediglich mit einer Helikopterbasis für Armee, Kantonspolizei und Rettungsflugwacht. Grundlage für diese Haltung bildeten die Ergebnisse einer Testplanung zur Zukunft des Flugplatzgeländes aus dem Jahr 2010. Seither haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Wesentliche bisherige Vorbehalte bezüglich der zivilaviatischen Nutzung in Dübendorf beruhten auf Annahmen, die heute überholt sind.

Neben der inzwischen kompromissbereiten Haltung der drei Standortgemeinden hat der Bund als Eigentümer des Flugplatzgeländes die weitere aviatische Nutzung behördenverbindlich festgelegt und mit der Flugplatz Dübendorf AG bereits eine Betreiberin bestimmt. Es geht folglich nicht mehr darum, ob in Dübendorf zivil geflogen wird oder nicht, sondern nur noch, welche Funktion dem Flugplatz Dübendorf zukommen wird und wie der Flugbetrieb ausgestaltet werden soll. Weiter hat sich gezeigt, dass der angedachte Flugbetrieb die Siedlungsentwicklung und den Innovationspark Zürich grundsätzlich nicht beeinträchtigen wird. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen hat der Regierungsrat eine Neubeurteilung vorgenommen.
 

Kantonale Interessensvertretung im SIL-Koordinationsprozess

Der Regierungsrat will im SIL-Koordinationsprozess eine aktive und konstruktive Rolle einnehmen. Der Flugplatz Dübendorf soll nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtsicht und unter angemessener Berücksichtigung aller Interessen beurteilt werden. Aus Sicht des Kantons sind folgende Eckwerte massgebend:

  • Der Flugbetrieb in Dübendorf muss sich in die übergeordnete Luftraumnutzung einfügen. Der Flugbetrieb in Kloten hat gegenüber demjenigen in Dübendorf Priorität.
  • Der Innovationspark ist ein Schlüsselprojekt des Kantons. Synergien mit einer aviatischen Nutzung sollen genutzt, die Entwicklung des Parks soll aber durch die Aviatik nicht beeinträchtigt werden.
  • Das Lärmkorsett gemäss Festsetzung vom 31. August 2016 im Sachplan Militär (SPM) muss auf Dauer Bestand haben und darf nicht überschritten werden.
  • Lärmoptimierungen sind durch Einschränkungen bei Betriebszeiten und Optimierung der Helikopterstandorte und -flugrouten anzustreben, nicht aber durch Festlegung eines Bewegungsplafonds.
  • Die Siedlungsentwicklung darf durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Helikopterstützpunkt für Militär, REGA und Kantonspolizei muss erhalten bleiben.
  • Ziel ist ein eigenwirtschaftlicher Betrieb des Flugplatzes ohne Subventionen oder Risikoübernahmen durch den Kanton.
  • Die angestrebte Lösung soll die Interessen von Kanton, Gemeinden und Bevölkerung im Rahmen einer Gesamtschau berücksichtigen und die verfassungsmässige Zuständigkeitsordnung respektieren.

Regierungsrat reicht Gemeindekonzept beim Bund ein

Der Regierungsrat begrüsst die Bereitschaft der drei Standortgemeinden, ihre Haltung zur zukünftigen Nutzung des Flugplatzareals zu überdenken. Das eingereichte Konzept lässt jedoch noch wesentliche Fragen unbeantwortet und die vorgeschlagene Finanzierung gibt zu Bedenken Anlass. Dennoch wertet der Regierungsrat das mit der Erarbeitung des Gemeindekonzepts bekundete Engagement der Gemeinden positiv. Wenn die auch vom Bund angestrebte breite Akzeptanz der zukünftigen Nutzung erreicht werden soll, müssen die Interessen aller Beteiligten und Direktbetroffenen nach Ansicht des Regierungsrates gebührend berücksichtigt werden. Der SIL-Koordinationsprozess bietet die Chance dafür, weshalb der Regierungsrat das Gemeindekonzept beim Bund zuhanden des SIL-Koordinationsprozesses einreicht. Der Regierungsrat legt grossen Wert darauf, dass die vom Kanton in den vergangenen Monaten angestossenen Gespräche zwischen den Akt-euren auf dem Flugplatz Dübendorf konstruktiv fortgesetzt werden. Nur so kann eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates) 

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