Mehr Sicherheit für die Velofahrenden zwischen Knonau und Mettmenstetten

Mit einem separaten Veloweg entlang der Zürichstrasse will der Regierungsrat die Sicherheit für Velofahrende zwischen Knonau und Mettmenstetten erhöhen. Zu diesem Zweck beantragt er dem Kantonsrat eine Ausgabe von 3,22 Millionen Franken.

Heute benutzen die Velofahrenden zwischen Knonau und Mettmenstetten die Zürichstrasse oder die etwas abseits zur Zürichstrasse gelegene Maschwanden- und Vorderuttenbergstrasse als Arbeits- oder Schulweg. Doch beide Verbindungswege weisen bezüglich der Verkehrssicherheit Mängel auf. Der Regierungsrat will nun gemäss dem kantonalen Radwegkonzept und dem regionalen Richtplan diese Lücke im Radwegnetz schliessen.

Im Einvernehmen mit den Gemeinden Mettmenstetten und Knonau hat der Kanton ein Projekt für einen separaten Veloweg entlang der Zürichstrasse ausgearbeitet. Dieses sieht den Bau eines durch einen 1,5 m breiten begrünten Streifen von der Fahrbahn abgetrennten Rad-/Gehwegs vor, der 2,5 m breit ist und eine Länge von 1,75 km aufweist. Aufgrund der gegebenen Topografie müssen die neu entstehenden Böschungen gegenüber dem Kulturland teilweise grossflächig ausgeebnet werden, damit die uneingeschränkte Bewirtschaftung durch die Landwirtschaft sichergestellt ist. Auch die bestehenden Durchlässe des Hasel- und des Unterdorfbachs müssen aufgrund der Rad-/Gehwegüberführung angepasst werden. Damit der Anschluss des neuen Rad-/Gehwegs an das innerörtliche Verkehrsnetz von Mettmenstetten gewährleistet ist, sind die Erstellung eines norm- und behinderten-gerechten Fussgängerübergangs mit entsprechender Beleuchtung und eine Querungsstelle für die Velofahrenden notwendig. Weiter wird die Strassenentwässerung der neuen Situation angepasst.

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans erfolgte vom 5. Februar bis 5. März 2016. Innerhalb der Auflagefrist sind vier Projekteinsprachen eingegangen. Drei Einsprachen wurden in der Zwischenzeit zurückgezogen. Über die verbleibende Projekteinsprache wird der Regierungsrat im Rahmen der Projektfestsetzung entscheiden müssen. Dies geschieht aber erst, wenn der Kantonsrat über die Ausgabe von 3,22 Millionen Franken entschieden hat.
 

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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