Deutlich mehr Selbstanzeigen als in Vorjahren
Medienmitteilung 06.01.2017
Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im vergangenen Jahr rund 2100 neue Selbstanzeigen eingegangen – so viele wie noch nie seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige (2010). Mit diesem rekordhohen Eingang an Selbstanzeigen wurde der Höchstwert von 2014 und 2015 um rund 600 Fälle übertroffen. Die zusätzlichen Steuererträge für Bund, Kanton und Gemeinden bewegen sich im Rahmen der beiden Vorjahre.
Die öffentliche Diskussion über nicht deklarierte Gelder hat auch 2016 zu einem hohen Falleingang geführt. Nach Einschätzung der Finanzdirektion war dabei vor allem der bevorstehende grenzüberschreitende Automatische Informationsaustausch (AIA) ausschlaggebend für die Zunahme um rund 600 Fälle. Das Kantonale Steueramt registrierte jedenfalls mehrere Hundert Selbstanzeigen mit ausländischen Liegenschaften sowie Konten und Depots.
Bei der straflosen Selbstanzeige haben alle Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einmal in ihrem Leben nicht deklarierte Einkünfte und Vermögenswerte offen zu legen, ohne dass eine Busse ausgefällt wird. Hingegen müssen die Steuern auf maximal zehn Jahre zurück nachbezahlt werden. Aus den 2016 erledigten 1900 Fällen (Vorjahr 1500) haben zusätzliche Steuererträge für den Kanton und die Gemeinden von 69 Millionen Franken (70) sowie 16 Millionen Franken für den Bund (16) resultiert. Auf zehn Jahre aufgerechnet ging es bei den behandelten Fällen um nicht deklarierte Erträge von 176 Millionen Franken (184) und um Vermögen von 7102 Millionen Franken (7507). Mit den Selbstanzeigen wurden Vermögenswerte von 1088 Millionen Franken (1042) nachhaltig aufgedeckt, die fortan jedes Jahr wieder in den Steuererklärungen auftauchen werden.
In 16 Fällen resultierte 2016 ein Gesamtsteuerertrag von je mehr als einer Million Franken (Vorjahr: 12). Der Durchschnittsertrag pro Fall sank gegenüber dem Vorjahr von 46›500 auf 33›000 Franken. Der weitaus grösste Teil der Selbstanzeigen stammte von natürlichen Personen – auf Unternehmen entfielen 23 (30). Die meisten Selbstanzeigen betreffen nicht deklarierte Vermögenswerte (Bankkonten, Wertschriftendepots, Liegenschaften, unverteilte Erbschaften, Kunstgegenstände etc.) und allfällige Erträge daraus. Weiter werden auch bisher nicht angegebene Nebenbeschäftigungen, Alimente oder Renten nachdeklariert. Auf Grund des hohen Falleingangs ist die Zahl der pendenten Selbstanzeigen beim Kantonalen Steueramt trotz deutlich mehr erledigten Fällen von 1150 auf 1350 gestiegen.
(Medienmitteilung der Finanzdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.