Regierungsrat legt Eigentümerstrategien für EKZ und Axpo fest
Medienmitteilung 21.12.2016
Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategien für die Axpo Holding AG und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) festgelegt. Darin bekräftigt er das Engagement des Kantons Zürich in den beiden Unternehmen. Im Mittelpunkt steht für den Regierungsrat die langfristige wirtschaftliche Gesundheit und Konkurrenzfähigkeit der beiden Unternehmen mit klar unterschiedlichen Aufgabenbereichen.
Auch im mittlerweile teilgeöffneten Strommarkt erwartet der Regierungsrat von beiden Unternehmen, dass sie für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke und Netze besorgt sind. Die Axpo soll nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen entscheiden und eine möglichst hohe Wertschöpfung anstreben, insbesondere auch im Inland. Die EKZ sollen ihre Position als eines der führenden Stromversorgungs-unternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung festigen.
Ursprünglich andere Ausrichtung
Der Kanton Zürich ist Eigner der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Zusammen mit den EKZ besitzt er zudem 36,75% der Axpo Holding AG (18,34% Kanton Zürich / 18,41% EKZ). Diese Beteiligungen reichen über hundert Jahre zurück, als zu Beginn der Elektrifizierung die Stromversorgung eine wichtige Aufgabe des Staates war, um eine ausreichende und kostengünstige Versorgung mit elektrischer Energie sicher zu stellen. Daher gründeten die Nordostschweizerischen Kantone die NOK (heute Axpo Holding AG) für die Produktion von Strom sowie die diversen Kantonswerke für dessen Verteilung an die Endkundinnen und Endkunden.
Bis vor einigen Jahren war die Schweizer Stromversorgung ein Monopolbereich mit acht regionalen Regelzonen. Das Versorgungsgebiet der ehemaligen, heute in den Axpo-Konzern eingegliederten NOK war in einer nordostschweizerischen Regelzone zusammengefasst. Das Stromnetz gehörte der NOK beziehungsweise den angeschlossenen Kantons- und Gemeindewerken. Sie waren für die Stromtarife und die sichere Versorgung verantwortlich. Über den NOK-Verwaltungsrat konnten die Kantone unmittelbar Einfluss auf die Stromversorgung in ihrem Monopolbereich nehmen
Liberalisierter Strommarkt bringt neue Herausforderungen
Mit dem eidgenössischen Stromversorgungsgesetz wurden im Jahr 2009 die acht Regelzonen durch eine schweizerische Regelzone abgelöst. Für deren Betrieb ist die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG zuständig. Für Endverbraucher mit einem Bezug über 100 Megawattstunden (MWh) pro Jahr ist der Strommarkt in der Schweiz geöffnet. Dadurch ist ein freier Markt für Stromerzeuger entstanden. Der nichtliberalisierte Bereich der Stromver-sorgung (Netzbetrieb und sogenannte Grundversorgung) wird durch die eidgenössische Elektrizitätskommission überwacht. Die Zuständigkeiten und Aufgaben für eine sichere, ausreichende und wirtschaftliche Stromversorgung sind klar geregelt. Die Energieversor-gung ist Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft ihre Aufgaben im Gesamtinteresse bestmöglich erfüllen kann.
Neu definierte Rollen, zunehmende Konkurrenzierung
Der Wandel vom staatlich monopolisierten zum freien Strommarkt hat auch Auswirkungen auf die Beteiligungen des Kantons Zürich an den Unternehmen Axpo und EKZ. Dies insbe-sondere aus zwei Gründen:
- Die Axpo als Stromerzeugerin und Stromhändlerin ist aufgrund des geöffneten Mark-tes nicht mehr für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung des Kantons verantwortlich. Die Axpo-Beteiligung ist für den Kanton Zürich demzufolge nicht mehr von strategischer Bedeutung. Demgegenüber sind die EKZ von Gesetzes wegen zuständig für eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Stromversorgung des Kantons (ausgenommen ist das Gebiet der Stadt Zürich) und damit in ihrer Rolle als Netzbetreiber von strategischer Bedeutung.
- Zwischen dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken kommt es aufgrund der Marktliberalisierung zunehmend zu Konkurrenzsituationen in sich überschneidenden Tätigkeitsbereichen. Durch diese neue Konkurrenzsituation zwischen Axpo und EKZ kann die Vertretung des Kantons durch Mitglieder des Regierungsrates in den beiden Verwaltungsräten zu Rollen- und Interessenskonflikten führen. Das gleiche gilt für EKZ-Vertreter im Axpo Verwaltungsrat.
Zentrale Ziele der Eigentümerstrategien
Der Regierungsrat bekennt sich in den Eigentümerstrategien klar zu den Beteiligungen des Kantons an der Axpo und den EKZ. Im Mittelpunkt steht dabei für den Regierungsrat die langfristige wirtschaftliche Gesundheit und Konkurrenzfähigkeit der beiden Unternehmen mit klar unterschiedlichen Aufgabenbereichen.
Die EKZ sollen ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung festigen. Die Axpo soll sich als starker Player im Bereich Stromerzeugung und Handel national und international positionieren.
Für die Axpo gelten folgende Eckwerte:
- Marktübliche Dividende (im mehrjährigen Durchschnitt).
- Verkleinerung und Entpolitisierung des Verwaltungsrats. Vertretung des Kanton Zürich durch Fachpersonen anstelle von Mitgliedern des Regierungsrats (Fokus auf wirtschaftlichen Erfolg, Rollen- und Interessenskonflikte beheben).
- Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch eine zeitgemässe Vereinbarung (u.a. sollen Beteiligungen Dritter ermöglicht werden).
Für die EKZ gelten folgende Eckwerte:
- Position im Bereich Verteilnetz und Grundversorgung festigen, aber kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung und der Handelsaktivitäten (Abgrenzung zur Axpo, Konkurrenzsituation entschärfen, Risiken begrenzen)
- Marktübliche Eigenkapitalrendite (im mehrjährigen Durchschnitt), Ausschüttung von 50 Prozent des Bilanzgewinns an den Kanton, jährliche Dividende von rund 30 Millionen Franken (Kanton stellt Grundkapital zu Selbstkosten zur Verfügung).
- Keine Vertretung im Verwaltungsrat der Axpo durch EKZ-Verwaltungsräte oder EKZ-GL-Mitglieder (Konkurrenzsituation, Rollen- und Interessenskonflikte).
- Grundlegende Überarbeitung des nicht mehr zeitgemässen EKZ-Gesetzes (u.a. Rechtsform, Zweck, finanzielle Ziele, Verhältnis zur Axpo)
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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