Richtlinien für ein integres Geschäftsverhalten

Die Direktion der Justiz und des Innern setzt einen Verhaltenskodex für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kraft. Der Leitfaden definiert das Verhalten im Arbeitsalltag.

In ihren vielfältigen Aufgabengebieten erbringt die Direktion der Justiz und des Innern täglich Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit. Dabei ist sie massgeblich auf das Vertrauen der Öffentlichkeit angewiesen. Deshalb orientieren sich die Mitarbeitenden in ihrem Handeln an den Werten Integrität, Ehrlichkeit und Rechtmässigkeit. Dabei unterstützt sie der nun vorliegende Verhaltenskodex. Er drückt die Erwartungen der Direktion als Arbeitgeberin aus und enthält Standards zum beruflichen Verhalten der Mitarbeitenden.

Das Personalgesetz regelt die Grundzüge der allgemeinen Treuepflicht und des Geschenkannahmeverbots für das Kantonspersonal. Um diese Regelungen sowie generell das erwartete Geschäftsverhalten ihrer Mitarbeitenden weiter zu präzisieren, hat die Direktion der Justiz und des Innern einen Verhaltenskodex erarbeitet.

Das Ansprechen von Compliance-Bedenken ist darin ebenso geregelt wie das richtige Verhalten bei Interessenkonflikten oder der Umgang mit Geschenken und Einladungen. Der Verhaltenskodex ist ab 1. Januar 2017 verbindlich für alle Mitarbeitenden der Direktion der Justiz und des Innern.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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