Kanton gewährleistet mit provisorischen Tarifen geordnete ambulante ärztliche Versorgung

Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer können sich nicht auf neue Tarife für ambulante Leistungen einigen. Ab 2017 drohen damit Unsicherheiten bei Bezug und Verrechnung von Arztleistungen. Der Regierungsrat legt deshalb die Tarife provisorisch fest und stellt so eine geordnete Gesundheitsversorgung sicher.

Die Vergütung der ambulanten Leistungen der Arztpraxen und Spitäler ist vertraglich nur noch bis Ende 2016 geregelt; die Verträge sind gekündigt. Die Verbände der Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer sind als Tarifpartner verantwortlich, die Vergütung rechtzeitig zu regeln; sie konnten sich bislang aber nicht auf neue Verträge einigen. Deshalb besteht ab 1. Januar 2017 keine rechtlich gesicherte Grundlage mehr, um diese Leistungen zu verrechnen. Dadurch könnte die Versorgung der Patientinnen und Patienten wie auch die Liquidität einiger Arztpraxen oder Spitäler bedroht sein.

Sicherheit für Patientinnen und Patienten

Um zu verhindern, dass die Zürcher Patientinnen und Patienten vom Streit betroffen werden, hat der Regierungsrat auf Antrag der Gesundheitsdirektion die Tarife für ambulante Arztleistungen ab 1. Januar 2017 vorsorglich festgelegt. Er stützt sich dabei auf die vertraglichen Regelungen der Tarifpartner aus dem Jahr 2016 und verlängert diese provisorisch. Dies ermöglicht Ärzteschaft und Spitälern, ihre Patientenbehandlungen auch im Folgejahr den Krankenversicherern zu verrechnen. Der Kanton nimmt damit seinen verfassungsmässigen Auftrag wahr und gewährleistet eine geordnete Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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