Solide Finanzierungsgrundlage für wichtige Strassenbauprojekte

Der Kanton Zürich nimmt die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat zur Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und zur Anpassung des Nationalstrassen-Netzbeschlusses (NEB) erfreut zur Kenntnis. Auf diesem Entscheid schaffen sie die Grundlage für eine nachhaltige Finanzierung der Strasseninfrastruktur der Zukunft.

Die Mobilität wird voraussichtlich auch in Zukunft zunehmen. Obwohl der Kanton Zürich bestrebt ist, gemäss Vorgabe im Richtplan mindestens die Hälfte des neu anfallenden Verkehrs mit dem öffentlichen Verkehr abzuwickeln, ist insbesondere in den Agglomerationsräumen auch ein Ausbau der Strasseninfrastruktur erforderlich. Unsere Volkswirtschaft ist zwingend auf funktionierende Verkehrswege angewiesen.

Der Kanton Zürich begrüsst daher die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat zur Vorlage über die Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sowie die Schliessung der Finanzierungslücke und das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP). Die Nationalstrassen als Rückgrat des Strassennetzes stehen damit auf einer neuen, soliden Finanzierungsbasis. Mit dem NAF wird zudem die Mitfinanzierung des Bundes des Agglomerationsverkehrs dauerhaft sichergestellt. Für den Kanton Zürich ist von besonderer Bedeutung, dass damit der Beitrag des Bundes an die Limmattalbahn nahtlos gewährleistet ist. Für den Kanton Zürich ist ferner von grosser Bedeutung, dass die Glattalautobahn in das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen aufgenommen wird und so vom Bund weitergeplant werden kann.

Erfreut ist der Kanton Zürich ausserdem, dass das Parlament die Anpassung des Netzbeschlusses (NEB) in den NAF integriert hat. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Projekte Oberlandautobahn und Hirzelverbindung vom Bund weiterbearbeitet und finanziert werden können. Bereits die heutigen Strassenverbindungen werden mit der Inkraftsetzung des Netzbeschlusses zu Bundesstrassen, was zu einer Entlastung des Kantons führt. Die Beteiligung des Kantons Zürich am Mehraufwand des Bundes für die neuen Nationalstrassenabschnitte im jährlichen Umfang von insgesamt rund 6,5 Millionen Franken pro Jahr erachtet der Regierungsrat daher als angemessen.

Die von National- und Ständerat vorgeschlagene Ausgestaltung des NAF stellt eine ausgewogene Lösung dar, die die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse ausgewogen berücksichtigt und ausgleicht.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

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