Mitwirkungsverfahren zum überarbeiteten SIL-Objektblatt Flughafen Zürich gestartet
Medienmitteilung 27.09.2016
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat heute den Entwurf des angepassten Objektblatts Flughafen Zürich des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) in die Anhörung gegeben. Hauptgrund für die Anpassung des Objektblatts ist die Erhöhung der Sicherheitsmarge im Flugbetrieb. Ob die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit mit den Zielen der Flughafenpolitik des Kantons vereinbar sind, wird der Kanton in den nächsten Monaten prüfen. Gleichzeitig wird den Gemeinden und Interessenvereinigungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bevor der Regierungsrat in den ersten Monaten des Jahres 2017 die Haltung des Kantons Zürich beschliessen wird.
Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt für die Behörden verbindlich fest. Am 18. September 2015 hat der Bundesrat letztmals eine Anpassung des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich beschlossen. Hauptgrund für die erneute Anpassung ist die Erhöhung der Sicherheitsmarge im Flugbetrieb. Gleichzeitig sollen betriebliche Optimierungen vorgenommen und die aufgrund von Sicherheitsauflagen während den letzten Jahren zunehmend reduzierten Kapazitäten zurückgewonnen werden. Mit dem heute gestarteten Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren bei den betroffenen Kantonen und den Perimetergemeinden kann nun im Kanton Zürich die Phase der politischen Meinungsbildung beginnen.
Erfreut über Verzicht auf kapazitätssteigernde Südstarts
In einer ersten Reaktion nimmt die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion erfreut zur Kenntnis, dass die zur Verbesserung der Sicherheit beim Nordkonzept vorgesehenen Starts nach Süden nur bei bestimmten Wetterbedingungen, nicht aber im Regelbetrieb vorgesehen sind. Kritisch überprüfen wird die Volkswirtschaftsdirektion in den nächsten Monaten unter anderem die prognostizierte Anzahl der sicherheitsbedingten Südstarts bei besonderen Wetterlagen, die aktualisierte Luftfahrtprognose sowie die raumplanerischen und baurechtlichen Auswirkungen des erweiterten Gebiets mit Lärmauswirkungen.
Vertieft beurteilen wird die Volkswirtschaftsdirektion insbesondere die Absicht des Bundes, die in den letzten Jahren wegen höherer Sicherheitsauflagen verlorengegangene Kapazität wiederherzustellen. Ob diese Massnahmen einen Beitrag zum Verspätungsabbau und zur Einhaltung der für den Regierungsrat wichtigen siebenstündigen Nachtflugsperre leisten werden, wird ebenfalls Gegenstand der Prüfung sein. Dabei geht es nicht zuletzt auch um einen pünktlicheren Flugbetrieb und um die Wettbewerbsposition von Flughafen und Fluggesellschaften.
Einbezug von Gemeinden und Interessensvereinigungen
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich wird anfangs November 2016 die Konsultative Konferenz Flughafen Zürich (KKFZ) einberufen. Diese bildet gemäss Flughafengesetz das Konsultationsgremium für die Gemeinden des Kantons Zürich. In den darauffolgenden Tagen werden zudem die Bürgerorganisationen und Interessenverbände zu einer Informationsveranstaltung (Info-Forum) eingeladen. Unter anderem gestützt auf die Ergebnisse dieser Konsultationen und in Abstimmung mit den Zielen seiner Flughafenpolitik wird der Regierungsrat in den ersten Monaten des Jahres 2017 die Haltung des Kantons Zürich zum angepassten Objektblatt zuhanden des Bundes verabschieden.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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