Direktion der Justiz und des Innern baut Rechtsinformationssystem RIS2 nicht weiter aus

Die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, hat entschieden, das direktionseigene Rechtsinformationssystem RIS2 nicht weiter auszubauen. Die Direktion nimmt damit Abstand von Software-Eigenentwicklungen und setzt auf Standard-Applikationen.

Seit Oktober 2014 arbeiten rund 700 Mitarbeitende der Direktion der Justiz und des Innern in den Bereichen Strafverfolgung Erwachsene und Jugendliche mit dem von der Direktion selber entwickelten Rechtsinformationssystem RIS2. Die Software-Anwendung ist in Betrieb und erlaubt als einziges Produkt in der Schweiz eine medienbruchfreie Prozessunterstützung von Dokumenten von der Polizei teilweise bis zu den Gerichten.

Angesichts der grossen Komplexität der Anwendung und deutlich gestiegener Kosten ordnete Direktionsvorsteherin Jacqueline Fehr im September 2015 einen Marschhalt an. Eine Überprüfung sollte zeigen, ob RIS2 für weitere zentrale Teile der Direktion wie das Amt für Justizvollzug weiterentwickelt werden oder ob die Direktion mittelfristig auf eine Standard-Software setzen soll. Diese Überprüfung, an der auch externe Experten beteiligt waren, ist unterdessen abgeschlossen.

Gestützt auf die vorliegenden Resultate hat Regierungsrätin Jacqueline Fehr entschieden, RIS2 nicht weiter zu entwickeln. Sie hat diesen Entscheid den Mitarbeitenden heute Mittwoch mitgeteilt. Konkret bedeutet er für die Bereiche der Direktion Folgendes:

  • Die Staats- und die Jugendanwaltschaften arbeiten weiter mit RIS2. Die Anwendung wird gewartet und Weiterentwicklungen beispielsweise zur Erfüllung von neuen gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen werden vorgenommen.
  • Für den Bereich des Justizvollzugs leitet die Direktion den Kauf einer Standard-Justizsoftware in die Wege.
  • Zusätzlich beschafft die Direktion für alle Bereiche eine Standard-Geschäftsverwaltungssoftware. Auch für diese Bereiche waren bisher mittelfristig RIS2-basierte Anwendungen vorgesehen.

Die Direktion stellt in den kommenden Wochen insbesondere die finanziellen Folgen des Entscheids detailliert dar und unterbreitet dem Regierungsrat einen Antrag zum weiteren Vorgehen.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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