Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans: Regierungsrat überweist Vorlage an Kantonsrat
Medienmitteilung 28.07.2016
Die laufende Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans kommt weiter voran: Gestützt auf die Einwendungen aus der öffentlichen Auflage wurden die Richtplandokumente überarbeitet. Der Regierungsrat überweist nun die Vorlage an den Kantonsrat.
Der kantonale Richtplan ist das Steuerungsinstrument des Kantons Zürich, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken. Am 18. März 2014 wurde er vom Kantonsrat neu festgesetzt. Die Gesamtüberprüfung dauerte rund sieben Jahre. In diesem Zeitraum haben sich die Verhältnisse zum Teil bereits wieder geändert. Um sicherzustellen, dass mit dem kantonalen Richtplan zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, soll dessen Überprüfung und Nachführung in Zukunft mit jährlichen Teilrevisionen erfolgen.
Die Gründe für die Teilrevision 2015 sind vielfältig. Einerseits hat der Bund im Rahmen der Genehmigung der Gesamtüberprüfung Aufträge erteilt, anderseits wurden Anpassungen durch Gesetzesänderungen, wie beispielsweise das revidierte Gewässerschutzgesetz, nötig. Im Weiteren hat sich der Entwicklungsstand von Vorhaben geändert oder es wurden Gebietsplanungen abgeschlossen, die im kantonalen Richtplan Eingang finden sollen.
Anregungen von Behörden, Privaten und Verbänden
Die Teilrevision 2015 umfasst nur jene Teilkapitel, in denen Änderungen vorgenommen wurden. Der Regierungsrat überweist nun die Richtplanvorlage zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat. Darin eingeflossen sind Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auflage und Anhörung, die vom 20. November 2015 bis 1. Februar 2016 stattfand. In deren Rahmen gingen rund 170 Stellungnahmen ein, davon 130 von Behörden sowie 40 von Privaten und Verbänden. Insgesamt lagen rund 730 teilweise auch gleichlautende Anträge vor. Ein Erläuterungsbericht gibt Auskunft über die nicht berücksichtigten Anträge.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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