Autobahnzubringer Obfelden/Ottenbach nimmt nächste Hürde

Der Autobahnanschluss Affoltern a. A. ist von Westen her nur über das enge Strassennetz von Obfelden und Ottenbach erschlossen. Um diese Gemeinden von dem Durchgangsverkehr zu entlasten, hat der Kanton ein Strassenprojekt ausgearbeitet, das eine Umfahrung für Ottenbach und in Obfelden eine neu gestaltete Ortsdurchfahrt mit Absenkung und Überdeckung für den Ortsteil Bickwil vorsieht. Der Regierungsrat hat das Projekt nun festgesetzt und den Grossteil der 77 Einsprachen abgewiesen.

Die Gesamtkosten dieses Autobahnzubringers belaufen sich auf 65,4 Millionen Franken, davon übernimmt der Bund 25,8 Millionen Franken und die beiden Gemeinden Obfelden und Ottenbach je 350'000 Franken. Der Kantonsrat hat dem Objektkredit am 9. Januar 2012 zugestimmt. Dagegen ist das Kantonsratsreferendum ergriffen worden, weshalb die Vorlage zur Abstimmung gelangte. Am 23. September 2012 sprachen sich 62,6 Prozent der Zürcher Stimmberechtigten für den A4-Zubringer aus.

Für die Kreditbewilligung wurde – wie im Strassenbau üblich – lediglich ein Vorprojekt erarbeitet. Die Konkretisierung und Detailplanung des Projekts und der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen begannen deshalb erst nach der Volksabstimmung. Diese Detailplanung nahm bei diesem Projekt viel Zeit in Anspruch, galt es doch im Bereich Natur und Landschaft nicht nur den Anforderungen der kantonalen Fachstellen, sondern auch jenen des Bundesamts für Umwelt und der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission gerecht zu werden.

77 Einsprachen

Im Oktober 2014 fand in Obfelden und Ottenbach die öffentliche Planauflage für das Detailprojekt statt. In der 30-tägigen Auflagefrist gingen total 77 Einsprachen ein. Rund die Hälfte davon betraf den Landerwerb. Je ein Viertel bezog sich auf den Lärmschutz und die Linienführung. Das kantonale Tiefbauamt führte mit zahlreichen Einsprechenden Gespräche, worauf 15 Personen ihre Einsprache zurückgezogen haben. Der Regierungsrat hat das Projekt festgesetzt und einige Einsprachen gutgeheissen, die entsprechend im bereinigten Auflageprojekt berücksichtigt worden sind. Die restlichen Einsprachen hat der Regierungsrat abgewiesen oder ins Enteignungsverfahren verwiesen.

Sofern gegen die Festsetzung nicht Rechtsmittel ergriffen werden, kann mit den Bauarbeiten 2018 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt rund drei Jahre.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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