Mehrjährige Verträge mit konstanten Spitaltarifen genehmigt

Nach Prüfung durch die Gesundheitsdirektion hat der Regierungsrat eine Reihe von Tarifverträgen im Spitalbereich genehmigt. Dazu gehören auch die mehrjährigen Verträge mit konstanten Tarifen, auf die sich die durch ihren Verband vertretenen Akutspitäler und die Krankenversicherer im Kanton Zürich geeinigt haben. Die vereinbarten Tarife erfüllen die Zielvorgaben der Leistungsüberprüfung 2016.

Für Spitäler mit Notfallstation haben der Verband Zürcher Krankenhäuser und die Krankenversicherer einen Basisfallwert von 9650 Franken vereinbart; für Spitäler ohne Notfallstation beträgt der Basisfallwert 9450 Franken. Die mit diesen Tarifen vom Regierungsrat genehmigten Verträge beginnen rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 zu laufen; sie haben eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Jahren. Die vereinbarten Basisfallwerte erfüllen die Zielvorgaben der Leistungsüberprüfung 2016 des Regierungsrates. Die diesbezüglich festgelegten Massnahmen (vgl. RRB Nr. 236/2016) entfalten damit ihre Wirkung.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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