Mehr Sicherheit und weniger Staus in Oberwetzikon

Mit einem Verkehrsmonitoring haben das kantonale Amt für Verkehr und die Stadt Wetzikon seit September 2013 die Fussgängerströme im Zentrum Oberwetzikon untersucht. Basierend auf den Ergebnissen kann nun eine Lösung umgesetzt werden, die für alle Verkehrsteilnehmenden von Vorteil ist.

Die Bahnhofstrasse im Zentrum von Oberwetzikon wird täglich von rund 12›000 Fahrzeugen befahren. Auf der Höhe der Bushaltestelle Oberwetzikon befand sich bis Mai 2014 ein sehr stark begangener Fussgängerstreifen ohne Schutzinsel. Das grosse Fussgängeraufkommen auf diesem Übergang führte in der abendlichen Verkehrsspitze zu Rückstaus auf der Strasse und damit auch zu grösseren Verspätungen für die Busse des öffentlichen Verkehrs.

Mit verschiedenen provisorischen Massnahmen untersuchte das Amt für Verkehr (AFV) in Absprache mit der Stadt Wetzikon in den letzten zweieinhalb Jahren Lösungsansätze, um die Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger zu erhöhen, den Verkehr zu verflüssigen und die Pünktlichkeit der Busse zu verbessern. Die erste Massnahme ab Mai 2014 umfasste die Umwandlung der Bushaltestellen in Fahrbahnhaltestellen und die Markierung von zwei Fussgängerquerungen mit Schutzinsel. Ab April 2015 bestand dieselbe Situation, allerdings nur mit einem Fussgängerstreifen. Jede Massnahme wurde mit einem Monitoring und Verkehrszählungen auf ihre Wirksamkeit überprüft und mit dem Ausgangszustand verglichen. Nach Auswertung der Ergebnisse erwies sich die Variante mit einem Fussgängerstreifen und markierter Schutzinsel sowie zwei Fahrbahnhaltestellen als geeignetste Lösung. Diese neue Anordnung verbessert die Sicherheit und reduziert den Stau für den Autoverkehr und den Zeitverlust für den öffentlichen Verkehr am stärksten. Zudem liegt der Fussgängerstreifen nun in der Wunschlinie der Fussgänger.

Der Fussgängerstreifen mit markierter Mittelschutzinsel und die Fahrbahnhaltestellen bestehen aufgrund der Versuchsanordnung bereits. Als Sofortmassnahmen werden im Frühling 2016 für die Velofahrenden Radstreifen markiert, wo dies aufgrund der heutigen Fahrbahnbreite möglich ist. Anschliessend wird das AFV beim dafür zuständigen kantonalen Tiefbauamt ein Projekt auslösen, um die erforderlichen baulichen Massnahmen umzusetzen (behindertengerechte Bushaltestellen, Schutzinsel, durchgehende Radstreifen).  

(Gemeinsame Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion mit der Stadt Wetzikon)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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