Erneuter Rückgang der Jugendgewalt

Im Jahr 2015 ging die Zahl der wegen einer Gewaltstraftat bei den Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich verzeigten Jugendlichen um 14 Prozent zurück. Bei der Gesamtzahl aller Verzeigungen ist ein leichter Anstieg von 3 Prozent zu vermelden.

2015 eröffneten die Jugendanwaltschaften des Kanton Zürichs gegen 4›674 Jugendliche ein Strafverfahren. Damit lag die Anzahl an gesamthaft eingegangenen Fällen um 3,2 Prozent höher als im Vorjahr, als 4›530 Jugendliche verzeigt wurden. Bei der Jugendgewalt lässt sich hingegen ein massiver Rückgang konstatieren. Wurden 2009 insgesamt 1›151 Jugendliche einer Gewaltstraftat bezichtigt, mussten sich im Jahr 2015 noch 499 Jugendliche vor einer Jugendanwaltschaft verantworten. Damit ging die Anzahl der wegen einer Gewaltstraftat verzeigten Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr erneut um 13,8 Prozent zurück.

Weniger Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben

Die Jugendanwaltschaften erliessen 2015 insgesamt 3›697 (Vorjahr: 4›108) Strafbefehle, in 41 (44) Fälle wurde Anklage bei den Jugendgerichten erhoben. Es wurden 3›665 (4›185) Strafen ausgesprochen, dazu zählten 1›994 (2›361) Verweise, 937 (1›002) Persönliche Leistungen, 546 (575) Bussen und 118 (112) Freiheitsentzüge. In 40 (25) Fällen wurde von einer Bestrafung abgesehen, bei 21 (13) Verurteilten ordneten die Jugendanwaltschaften und Gerichte 30 (21) Erwachsenenstrafen an. Aufgegliedert nach Deliktgruppen stellten die Vermögensdelikte mit 35,4 Prozent (32,3 Prozent) den grössten Anteil. Bei den Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz lässt sich ein kleiner Anstieg von 17,6 auf 19,2 Prozent konstatieren, während die Delikte gegen Leib und Leben wie Körperverletzung, Tätlichkeiten und Raufhandel von 3,7 auf 2,3 Prozent abnahmen. 8,6 Prozent (7,5 Prozent) aller Delikte richteten sich gegen die Freiheit (Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruch), 3,3 Prozent (1,1 Prozent) gegen die sexuelle Integrität. Bei den Verurteilungen lag der Anteil der weiblichen Jugendlichen 2015 bei 23,8 Prozent und war damit etwas tiefer als im Vorjahr (25,5 Prozent). Der Ausländeranteil betrug 33,9 Prozent (30,5 Prozent).  

Rückgang bei den Schutzmassnahmen

Der Rückgang der Jugendgewalt wirkte sich auch auf die Schutzmassnahmen aus. Sowohl bei den stationären (Unterbringung in Erziehungsheimen) 16 (18) als auch bei den ambulanten Massnahmen (Aufsicht, Persönliche Betreuung oder ambulante Behandlung) 91 (97) ist ein deutlicher Rückgang zu vermelden. Am Stichtag 31. Dezember 2015 befanden sich 50 (47) Jugendliche in einer stationären und 213 (253) in einer ambulanten Massnahme. Die rückläufigen Interventionen widerspiegelten sich auch im finanziellen Aufwand für Schutzmassnahmen, der erneut um knapp 7 Prozent zurückging und sich 2015 noch auf 19,2 Millionen (20,6) belief. Damit liegen die Kosten für Schutzmassnahmen um 36 Prozent tiefer als im Rekordjahr 2009, als insgesamt 30,0 Millionen für Schutzmassnahmen aufgewendet werden mussten.  

Weitere Informationen zur Arbeit der Jugendanwaltschaften im Jahr 2015 sind nachzulesen im Geschäftsbericht des Regierungsrates auf den Seiten 70 bis 73. Link: www.jugendstrafrechtspflege.zh.ch/veröffentlichungen

(Medienmitteilung der Oberjugendanwaltschaft)

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