Neues Taxigesetz: Qualitätssicherung durch Mindeststandards
Medienmitteilung 25.02.2016
Der Regierungsrat hat die Vorlage für ein neues Taxigesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Das Taxigesetz legt Mindeststandards für das Taxigewerbe wie beispielsweise minimale Sprachkenntnisse der Taxifahrer fest und regelt den Marktzugang. Es trägt dem unterschiedlichen Regulierungsbedarf von Stadt- und Land Rechnung und lässt Raum für kommunale Ausführungsbestimmungen. Die Gültigkeit des Gesetzes ist auf 15 Jahre begrenzt.
Die Motion «Kantonale Regulierung für liberalisierten Taximarkt» (KR-Nr. 113/2013) verlangt vom Regierungsrat die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, welche das Taxiwesen in minimalster Form kantonal reguliert. Bisher haben die 169 Gemeinden im Kanton Zürich das Taxiwesen selbst geregelt, was zu uneinheitlichen Bestimmungen geführt hat.
Gesetz gilt nur für Taxis
Das Gesetz gilt nur für Personenwagen, die als Taxis gekennzeichnet sind. Transportdienstleistungen mit anderen Personenwagen werden bewusst nicht erfasst. Diese sind den bundesrechtlichen Vorgaben zum berufsmässigen Personentransport unterstellt. Ein weitergehender Regulierungsbedarf besteht für diese sogenannten Limousinenservices auf kantonaler Ebene nicht. Sie profitieren auch nicht von der Möglichkeit der Kundenaufnahme auf öffentlichen Standplätzen oder der Benutzung von Busspuren. Damit werden die geltenden kommunalen Regelungen weiter geführt.
Einheitliche Regelung des Marktzugangs
Das Taxigesetz regelt den Marktzugang von ortsfremden Taxis kantonsweit einheitlich und im Einklang mit dem nationalen Binnenmarktgesetz. Ein ortsfremder Taxidienst darf im ganzen Kanton Bestellfahrten ausführen sowie in einer anderen Zürcher Gemeinde Kunden absetzen und auf dem direkten Rückweg neue Kunden auf Begehren hin (z.B. Spontanaufnahme oder durch Handzeichen) aufnehmen. Der Zielort muss jedoch ausserhalb der Gemeinde liegen, in welcher der neue Kunde aufgenommen worden ist. Neu wird auch das Verfahren zur Anerkennung von Taxibewilligungen geregelt.
Qualitätssicherung durch Mindeststandards
Das Taxigesetz schafft Mindeststandards für die Taxibewilligungen beispielsweise in Bezug auf minimale Sprachkenntnisse der Taxifahrer. Darüber hinaus bleibt es den Gemeinden weiterhin erlaubt, mit kommunalen Ausführungsbestimmungen weitere Qualitätsaspekte wie z.B. die Ortskenntnisse der Fahrer zu regeln. Der Qualitätssicherung dient auch die Vereinfachung des Vollzugs (Pflicht zur Mitführung von Dokumenten und Ordnungsbussen). Das kantonale Taxigesetz regelt aber bewusst nicht jedes Detail, denn im Taxiwesen lässt sich nicht jeder Qualitätsmangel regulatorisch beseitigen. Freundlichkeit im Umgang mit Fahrgästen, Sauberkeit des Fahrzeugs oder die generelle Dienstleistungsbereitschaft lassen sich nicht gesetzlich verordnen. Diese Aspekte muss der Markt regeln.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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