Vernehmlassung Bahninfrastruktur: Keine übereilten und unnötigen Gesetzesregelungen

Der Regierungsrat lehnt in der Vernehmlassung zur Vorlage «Organisation Bahninfrastruktur» eine vorschnelle gesetzliche Verankerung von zusätzlichen Kompetenzen des Bundes ab. Die nachträglich seitens des Bundes eingebrachten Regelungen zu Systemführerschaften (Organisationen, die die Kompetenz erhalten, für die gesamte Branche verbindliche Massnahmen und Lösungen zu treffen) scheinen unausgereift. Sie könnten grosse finanzielle Auswirkungen auf die Kantone haben, ohne dass diese ein Mitspracherecht hätten.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im vergangenen Herbst eine Vernehmlassung zur Vorlage OBI (Organisation Bahninfrastruktur) gestartet. Der Kanton Zürich unterstützt die ursprünglichen Stossrichtungen der Vorlage im Bereich der Gesetzgebung zur Eisenbahninfrastruktur. Der Bund hat jedoch zusätzliche, weit über den ursprünglichen Bereich der Infrastruktur hinausgehende Regelungen ergänzt, die auch finanzielle Auswirkungen auf die Kantone haben können, die momentan aber noch nicht abschätzbar sind. Der Kanton Zürich fordert daher, dass diese Teile von der Vorlage abgetrennt und vertieft diskutiert werden.

Vorschläge des Bundes unausgereift

Der Bund und die Kantone finanzieren den öffentlichen Regionalverkehr in der Schweiz gemeinsam. Den Ortsverkehr bestellen und finanzieren die Kantone bzw. die Gemeinden allein, ohne Bundesmittel. Im Falle des Kantons Zürich finanziert dieser somit mehrheitlich das öffentliche Verkehrsangebot. Der Kanton investierte in den vergangenen Jahrzehnten viel in ein qualitativ gutes und dichtes Angebot, da es von herausragender Bedeutung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich ist. Trotz des steten Ausbaus blieben die Kosten für die öffentliche Hand stets tragbar.

Mit der vorgeschlagenen neuen Regelung im Personenbeförderungsgesetz würde jedoch der Bund alleine ermächtigt, beispielsweise im Bereich des Tarifs oder des Vertriebs einen Systemführer einzusetzen. Dieser könnte Entscheide fällen, die für sämtliche Beteiligten im öffentlichen Verkehr verbindlich wären. Die finanziellen Auswirkungen für den Kanton Zürich und seine Gemeinden sind dabei unklar. Auch sind die Kriterien und Regelungen zur Vergabe von Systemführerschaften noch sehr unbestimmt. Hier besteht aus Sicht des Regierungsrates Diskussions- und Abklärungsbedarf, bevor überhaupt eine Bestimmung in ein Gesetz aufgenommen werden soll. Es sollen nicht ohne Not und auf Vorrat weitere Kompetenzen und Handlungsspielräume für den Kanton Zürich eingeschränkt werden. Daher soll dieser Teil der Vorlage abgetrennt und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert behandelt werden.  

Kein dringender Regelungsbedarf

Bei allen seitens des Bundes nachträglich vorgeschlagenen Änderungen am Personenbeförderungsgesetz besteht überdies aus Sicht des Regierungsrates kein unmittelbar dringender Handlungsbedarf. Zumal bereits innerhalb der Branche des öffentlichen Verkehrs Bestrebungen zur engeren Zusammenarbeit im Gange sind. Sollten die zusätzlichen Abklärungen ergeben, dass die gesetzliche Verankerung der Systemführerschaften auch im Personenbeförderungsgesetz zielführend wäre, kann eine entsprechende Gesetzesänderung ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.  

Neue Regelungen zur Bahninfrastruktur werden unterstützt

Die ursprüngliche Zielsetzung dieser Vorlage waren Verbesserungen im Bereich der Gesetzgebung zur Bahninfrastruktur. Diese Themen wurden gründlich erarbeitet und in einer breit abgestützten Expertengruppe während einer längeren Zeit vertieft diskutiert und geprüft. Der Regierungsrat unterstützt daher diese Stossrichtungen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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