Finanzierung Bahninfrastruktur: Regierungsrat wehrt sich gegen höheren Kantonsbeitrag
Medienmitteilung 07.01.2016
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Betreiber der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017–2020. Sie gewährleistet den sicheren Betrieb und die notwendige Erneuerung der Schieneninfrastruktur in diesem Zeitraum. Der Regierungsrat wehrt sich jedoch gegen eine teuerungsbedingte Erhöhung des Kantonsbeitrags in den Bahninfrastrukturfonds. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.
Der Bund hat die Kantone eingeladen, zur geplanten Leistungsvereinbarung mit den Infrastrukturbetreiberinnen des schweizerischen Schienennetzes Stellung zu nehmen. Darin schlägt der Bund eine Erhöhung des Zahlungsrahmens an die SBB und Privatbahnen um 2,4 Milliarden Franken auf total 13,2 Milliarden Franken vor. Das Geld wird aus dem dafür eingerichteten Bahninfrastrukturfonds entrichtet.
Der Regierungsrat unterstützt diese Aufstockung des Zahlungsrahmens. Es ist für den Kanton Zürich wichtig, dass die Finanzierung der Infrastruktur soweit sichergestellt ist, damit das bestehende und künftig geplante Angebot sicher und pünktlich erbracht werden kann.
Keine gesetzliche Grundlage für Erhöhung des Kantonsbeitrags
Die 2014 in einer Volksabstimmung angenommene Vorlage FABI zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur sieht einen Beitrag der Kantone von jährlich 500 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds vor. In den Planrechnungen des Bundes werden diese Beiträge jedoch deutlich erhöht mit 565 Millionen Franken dargestellt. Dies entspricht einer Zunahme von 13 Prozent. Dadurch würde sich der jährliche Beitrag des Kantons Zürich in den Bahninfrastrukturfonds von gegenwärtig knapp 120 Millionen Franken noch einmal wesentlich erhöhen. Für eine solche teuerungsbedingte Anpassung fehlt es nach Ansicht des Regierungsrates an einer gesetzlichen Grundlage, weshalb diese Anpassung abgelehnt wird.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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