Regierungsrat schützt Tierversuchsbewilligung

Der Regierungsrat hat einen Rekurs von drei Mitgliedern der Tierversuchskommission abgewiesen. Dabei kommt er zum Schluss, dass der Tierversuch, gemessen am erwarteten Kenntnisgewinn, den Tieren keine unverhältnismässigen Belastungen zufügt.

Im April 2014 stellte die Tierversuchskommission beim Veterinäramt ein Gesuch um Bewilligung eines Tierversuchs mit Affen. Im Rahmen dieses Tierversuches soll bei Rhesusaffen die Aktivität von Nervenzellen gemessen werden. Der Tierversuch soll Erkenntnisse zur Funktionsweise des präfrontalen Cortex liefern (einem Teil des Frontallappens der Grosshirnrinde). Im Juli 2014 bewilligte das Veterinäramt das Gesuch mit Auflagen. Gegen diese Bewilligung erhoben drei Mitglieder der Tierversuchskommission Rekurs beim Regierungsrat und beantragten, dass die Tierversuchsbewilligung aufzuheben sei.

Der Regierungsrat anerkennt, dass der geplante Tierversuch angesichts der erwarteten Erkenntnisse für die psychiatrische Forschung von erheblicher Bedeutung ist. Die Fachleute erhoffen sich ein besseres Verständnis der Funktionsweise des präfrontalen Cortex als Grundlage für die spätere Entwicklung von Therapiemassnahmen für neuropsychiatrische Störungen. Der Regierungsrat anerkennt daneben aber auch das Schutzbedürfnis von Tieren, an denen Versuche durchgeführt werden. In Abwägung beider Interessen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass das Interesse der Gesellschaft am angestrebten Erkenntnisgewinn stärker wiegt. Dies gilt umso mehr, als den Tieren keine übermässigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, den Rekurs abzuweisen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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