Regierungsrat unterstützt Volksinitiative «Pistenveränderungen vors Volk!»
Medienmitteilung 03.11.2015
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Volksinitiative «Pistenveränderungen vors Volk!» zuzustimmen. Damit könnte künftig in jedem Fall das Volk das letzte Wort haben, wenn der Kanton allfällige Gesuche der Flughafen Zürich AG betreffend Änderungen am Pistensystem genehmigen muss. Der Regierungsrat erachtet die mit der Volksinitiative vorgeschlagene Gesetzesänderung zur Ausdehnung der Mitspracherechte des Volkes als sinnvoll und verhältnismässig.
Das geltende kantonale Flughafengesetz sieht vor, dass das Volk keine Mitspracherechte hat, wenn der Kantonsrat Gesuche der Flughafen Zürich AG betreffend Änderungen am bestehenden Pistensystem ablehnt. Ein Mitspracherecht des Volkes in der Form des fakultativen Referendums besteht nach der heutigen Regelung nur in den Fällen, in denen der Kantonsrat einem Gesuch der Flughafen Zürich AG zustimmt. Die Volksinitiative bezweckt, diese Lücke zu füllen und das kantonale Verfahren zur Genehmigung der Gesuche der Flughafen Zürich AG so anzupassen, dass das Volk in jedem Falle das fakultative Referendum ergreifen kann, unabhängig davon, wie der Kantonsrat entscheidet.
Der Regierungsrat erachtet die von den Initianten vorgeschlagene Änderung des kantonalen Flughafengesetzes als gerechtfertigt und beantragt dem Kantonsrat, der Volksinitiative zuzustimmen. Aufgrund der grossen Bedeutung des Flughafens Zürich für die Zürcher Bevölkerung als einer der wichtigsten Infrastrukturanlagen des Landes ist es legitim, dass die Mitspracherechte nicht nur dann zur Anwendung gelangen, wenn der Kantonsrat einem konkreten Projekt des Flughafens sowieso schon zugestimmt hat. Es spricht nichts dagegen, gerade auch in den Fällen, in denen der Kantonsrat eine ablehnende Haltung einnimmt, der betroffenen Bevölkerung die Möglichkeit einzuräumen, mittels fakultativem Referendum die Haltung des Kantons mitzugestalten.
Bei dieser Volksinitiative geht es um die Anpassung des Verfahrens und der Mitspracherechte des Volkes. Gegenstand der vorliegenden Volksinitiative ist somit nicht die Zustimmung oder Ablehnung der Stimmbevölkerung zu einem allfälligen künftigen Pistenausbauprojekt der Flughafen Zürich AG.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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