Teuerung negativ, kein Ausgleich

Weil der massgebende Landesindex der Konsumentenpreise per Ende September keine Teuerung ausweist, entfällt ein entsprechender Ausgleich bei den Löhnen des Staatspersonals.

Der massgebende Landesindex zeigt per Ende September verglichen mit dem Vorjahr eine Entwicklung von minus 1,4 Prozent. Bei den Löhnen des Staatspersonals erfolgt daher keine Änderung. Für individuelle, leistungsbezogene Lohnerhöhungen hat der Regierungsrat 0,6 Prozent der Lohnsumme vorgesehen – diese werden vollumfänglich aus den bei Stellenwechseln entstehenden Rotationsgewinnen finanziert. Die gemäss Verordnung zum Personalgesetz in den Budgetentwurf eingestellten Einmalzulagen umfassen wie im laufenden Jahr 0,3 Prozent der Lohnsumme.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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