Der Weg zum Amtsantritt von Daniel Jositsch und Ruedi Noser

Der Regierungsrat setzt alles daran, dass Daniel Jositsch und Ruedi Noser ihr Ständeratsamt am 8. Dezember antreten können. In einem ersten Schritt ist geplant, die Ergebnisse der heutigen Wahl in einer Sonderausgabe des Amtsblattes am kommenden Mittwoch zu publizieren. Der weitere Weg bis zum Amtsantritt hängt davon ab, ob Einsprachen gegen den Wahlgang eingehen.

Nach dem zweiten Wahlgang für die Ständeratswahlen im Kanton Zürich präsentiert sich die Ausgangslage wie folgt:

  • Aufgrund der notwendigen Prozesse (Publikation der Ergebnisse, Abwarten der Einsprachefrist etc.) bis zur Feststellung der Rechtskraft der Wahl durch den Regierungsrat ist ein Amtsantritt der neugewählten Ständeräte nicht zu Sessionsbeginn am 30. November möglich.
  • Die Delegation des Kantons Zürich – bestehend aus 35 Nationalrätinnen und Nationalräten und den beiden bisherigen Mitgliedern des Ständerats – ist aber zu Beginn der Wintersession komplett.
  • Daniel Jositsch und Ruedi Noser können am 30. November ihr Amt im Nationalrat antreten und auf jenen Zeitpunkt hin davon zurücktreten, auf den ihr Amtsantritt im Ständerat möglich ist.

Nächste Schritte

  • In einem ersten Schritt sollen so schnell wie möglich die Ergebnisse des zweiten Wahlgangs publiziert werden. Geplant ist eine Sonderausgabe des Amtsblattes am kommenden Mittwoch, 25. November. Der Regierungsrat entscheidet darüber am Montag, 23. November.
  • Ab dem Tag nach der Publikation, d.h. ab dem Donnerstag, 26. November, läuft eine fünftägige Einsprachefrist.
  • Am 7. Dezember (Abwarten der postalischen Zustellung einer allfälligen Einsprache) sollte bekannt sein, ob

           - Beim Regierungsrat eine Einsprache gegen den zweiten Wahlgang eingegangen ist

           - und ob die Frist für den Weiterzug der abgewiesenen Einsprache zum ersten Wahlgang an das Bundesgericht unbenutzt verstrichen ist.

  • Voraussichtlich am 7. Dezember stellt der Regierungsrat die Rechtskraft der Wahlergebnisse fest; es sei denn, es kommt zu Verzögerungen wegen Rechtsmittelverfahren.
  • So wäre ein Amtsantritt von Daniel Jositsch und Ruedi Noser am 8. Dezember möglich. Die Bundesratswahl findet am 9. Dezember statt.
  • Ebenfalls am 7. Dezember wird der Regierungsrat die Ersatzwahl für die im Nationalrat nachrückenden Mitglieder für Daniel Jositsch und Ruedi Noser vornehmen. Die nachrückenden Mitglieder des Nationalrats könnten dann ihr Amt ebenfalls am 8. Dezember antreten.
  • Falls beim Regierungsrat eine Einsprache gegen den zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen eingeht, ist ein Amtsantritt der neugewählten Ständeratsmitglieder voraussichtlich nicht mehr während der Wintersession möglich, weil nach einer allfälligen Ablehnung der Einsprache durch den Regierungsrat eine weitere Frist von 30 Tagen für den Weiterzug an das Bundesgericht besteht.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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