Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2015 liegt öffentlich auf
Medienmitteilung 20.11.2015
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans durchzuführen. Diese findet vom 20. November 2015 bis zum 1. Februar 2016 statt. Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger.
Der kantonale Richtplan wurde am 18. März 2014 vom Kantonsrat neu festgesetzt. Die Gesamtüberprüfung dauerte rund sieben Jahre. In diesem Zeitraum haben sich die Verhältnisse zum Teil bereits wieder geändert. Um sicherzustellen, dass mit dem kantonalen Richtplan zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, soll dessen Überprüfung und Nachführung in Zukunft regelmässig mit sogenannten «Richtplanpaketen» erfolgen.
Somit werden künftig häufigere, dafür aber kleinere Teilrevisionen durchgeführt, die jeweils in einem Zeitraum von ca. 18 Monaten abgeschlossen werden sollen. Dies trägt dazu bei, die Komplexität der Verfahren zu reduzieren, die Richtplanvorlagen überschaubar zu halten und zu gewährleisten, dass rechtzeitig Planungsrecht geschaffen wird. Die kürzeren Verfahren erleichtern sowohl die Mitwirkung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und der Bevölkerung als auch die Behandlung der Richtplanvorlagen im Kantonsrat. Im Interesse einer widerspruchsfreien Raumentwicklung sind die neuen Richtplaninhalte jedoch immer im Gesamtzusammenhang mit den bestehenden Festlegungen zu betrachten.
Vielfältige Gründe für Teilrevision
Die Gründe für die vorliegende Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans sind vielfältig. Einerseits hat der Bund im Rahmen der Genehmigung der Richtplan-Gesamtüberprüfung Aufträge erteilt. Anderseits wurden auch Anpassungen durch Gesetzesänderungen wie zum Beispiel das revidierte Gewässerschutzgesetz nötig. Im Weiteren hat sich der Entwicklungsstand von Vorhaben teilweise geändert oder es wurden Gebietsplanungen abgeschlossen.
Die Teilrevision 2015 umfasst nur jene Teilkapitel, in denen Änderungen vorgenommen wurden. So werden beispielsweise im Kapitel «Landschaft» die Ergebnisse der kantonalen Revitalisierungsplanung aufgenommen, die der Kanton Zürich dem Bund im Frühjahr 2015 eingereicht hat. Im Kapitel «Ver- und Entsorgung» werden neu ein Grundsatz und eine Massnahme zur Festlegung von Deponien für unverschmutzten Aushub eingefügt. Im Kanton Zürich liegen die grossen Auffüllgebiete im nördlichen Kantonsteil. Der Aushub fällt aber vornehmlich in den Regionen Zürich, Winterthur, Limmattal, Oberland, Pfannenstiel und Zimmerberg an. Daher sollen schwerpunktmässig im südlichen Kantonsteil neue örtliche Aushubdeponien geschaffen werden können, die Kleinmengen an Aushub aus Baustellen aufnehmen können.
Im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» werden unter anderem die Eckwerte verschiedener Gebietsplanungen in die Vorlage aufgenommen, die mittlerweile abgeschlossen sind (z. B. Sihlquai Zürich, Universität Zürich-Irchel, Hochschulstandort Winterthur). Zudem soll ein Richtplaneintrag für das Bildungszentrum für Erwachsene (BIZE) auf dem Kasernenareal in Zürich der Standortsicherung dienen. Mit dem Umzug des BIZE vom Standort in Riesbach ins Kasernenareal würde das Schulhaus im Quartier Riesbach für eine neue Nutzung frei. Es soll künftig als Rochadeschulhaus genutzt werden.
Weiteres Vorgehen
Die Teilrevision wird den nach- und nebengeordneten Planungsträgern zur Anhörung unterbreitet. Gleichzeitig können sich Interessierte vom 20. November 2015 bis 1. Februar 2016 im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich zur Richtplananpassung äussern. Danach werden die eingegangen Einwendungen ausgewertet. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird anschliessend zusammen mit dem Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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