Regierungsrat übt Kritik am neuen luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Ende August 2015 die Konsultation zum Entwurf des Berichts über die Luftfahrtpolitik des Bundesrates eröffnet. Der Regierungsrat ist mit verschiedenen Inhalten und Stossrichtungen nicht einverstanden. Hauptkritikpunkte sind der vorgesehene verstärkte Bundeseinfluss auf die Landesflughäfen und die Abwälzung von Sicherheitskosten auf den Kanton Zürich.

Der Kanton Zürich ist als Standortkanton des grössten Landesflughafens der Schweiz besonders stark von der Luftfahrtpolitik des Bundesrates 2015 (LUPO 2015) betroffen. Mit dem LUPO 2015 zeigt der Bund unter anderem auf, welchen Stellenwert die Zivilluftfahrt in der Schweiz hat, wie sich diese vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen des Luftverkehrsmarktes heute präsentiert und welche Konsequenzen dies auf die künftige Luftfahrtpolitik des Bundes haben soll.

Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Bundes, dass die Luftfahrtpolitik klare Zielsetzungen braucht, die der grossen Bedeutung des Luftverkehrs für die Lebens- und Standortqualität der ganzen Schweiz Rechnung tragen. Ein luftfahrtpolitischer Bericht sollte dabei klar und widerspruchslos aufzeigen, welche Ziele der Bund mit seiner Luftfahrtpolitik verfolgt, wie er mit Zielkonflikten umgehen will und welche Massnahmen zur Umsetzung der politischen Zielsetzungen möglich und notwendig sind.  

Lärmbelastung der Bevölkerung bei Entwicklung des Flughafens mitberücksichtigen

Inhaltlich verfehlt der Berichtsentwurf nach Ansicht des Regierungsrats in wichtigen Teilen die erwähnten Zielvorgaben. Der Entwurf ist teilweise in sich widersprüchlich und vermischt politische Zielsetzungen mit deren Umsetzungsmassnahmen.

Für eine nachhaltige Entwicklung des Flughafens Zürich und dessen langfristigen Akzeptanz in der Bevölkerung muss neben der Sicherheit und der Kapazität auch die Lärmbelastung der Bevölkerung berücksichtigt werden. Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung kann ein Flughafen nicht betrieben werden. Immerhin trägt die Zürcher Bevölkerung die Hauptlast der Lärmbelastung durch den Betrieb des Flughafens Zürich.  

Keine Beschneidung der kantonalen Mitsprache in Flughafenfragen

Abzulehnen ist aus Sicht des Regierungsrates die Aussage im Berichtsentwurf, wonach sich der Bundesrat in Zukunft die Option offen halten will, Grundsatzentscheidungen zu den Landesflughäfen auf Bundesebene mit referendumsfähigen Beschlüssen zu fällen. Dieser verstärkte Bundeseinfluss würde eine Beschneidung der kantonalen Mitsprache in Flughafenfragen gleichkommen. Für ein solches Misstrauensvotum gegenüber den Standortkantonen besteht nach Ansicht des Regierungsrats kein Anlass.

Der Kanton Zürich ist sich seiner nationalen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich bewusst und ist in der Vergangenheit stets verantwortungsbe¬wusst damit umgegangen. Die Zürcher Bevölkerung hat sich in mehreren Abstimmungen für den Flughafen Zürich ausgesprochen. Die vom Kanton mitgeprägten Rahmenbedingungen haben es auch ermöglicht, dass sich die Swiss erfolgreich im Lufthansakonzern behaupten kann und dass die Flughafen Zürich AG ein erfolgreiches Unternehmen führen kann. Dass sich die betroffene Bevölkerung aktiv in die Flughafendebatte einbringt und für ihre Rechte einsteht, ist in einem demokratischen Rechtsstaat legitim und darf nicht als Anlass für eine Verschiebung der Kompetenzen genommen werden. Für die langfristige Akzeptanz des Flughafens im Kanton Zürich ist ein ernsthafter Einbezug des Standortkantons in die Planungsprozesse rund um den Flughafen Zürich unverzichtbar. Im Übrigen hat der Bund bereits heute ge¬nügend Möglichkeiten zur Einflussnahme, was sich gerade in jüngster Zeit am Beispiel der verweigerten Genehmigung des kantonalen Richtplans gezeigt hat.  

Kantone dürfen nicht mit Sicherheitskosten belastet werden

Die Kantonspolizei Zürich nimmt am Flughafen Zürich bereits heute grenzpolizeiliche und umfangreiche allgemeine polizeiliche Aufgaben wahr, deren Kosten vom Flughafen bzw. von den Airlines nicht abgegolten werden. Falls die Fluggesellschaften – wie vom Bund im LUPO vorgeschlagen – gegenüber heute von Sicherheitskosten entlastet werden sollen, darf dies aufgrund der grossen gesamtschweizerischen Bedeutung des Landesflughafens Zürich nicht zulasten des Kantons Zürich erfolgen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass der Bund dem Kanton nicht nur keine neuen Kosten überbinden, sondern auch bestehende kantonale Aufwendungen entschädigen sollte. Es geht nicht an, dass der Bund mehr Einfluss auf die Landesflughäfen reklamiert und gleichzeitig die Kantone mit zusätzlichen Kosten belastet.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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