Stellungnahme zur Meldung des Newsportals «Watson» betreffend möglicher Wahlbestechung bei den National- und Ständeratswahlen 2015
Medienmitteilung 15.10.2015
Die zuständigen Stellen des Kantons Zürich haben am Mittwoch, 14. Oktober 2015, Kenntnis davon erhalten, dass ein Verdacht auf Wahlbestechung im Zusammenhang mit den Wahlen vom kommenden Wochenende besteht. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eingeleitet, um abzuklären, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Auf die Auszählung der Wahlen vom kommenden Wochenende hat die eingeleitete Strafuntersuchung keinen Einfluss. Die Wahlergebnisse werden wie geplant am Wochenende ermittelt.
Das Newsportal «Watson» berichtet heute über einen Fall, bei dem es möglicherweise um Wahlbestechung gehen könnte. Laut Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen anderen Vorteil anbietet, verspricht, gibt oder zukommen lässt, damit er in einem bestimmten Sinne wähle. Ebenso strafbar machen sich Stimmberechtigte, die sich einen solchen Vorteil versprechen oder geben lassen (vgl. Artikel 281 Strafgesetzbuch).
Über das laufende Strafverfahren können keine Auskünfte erteilt werden.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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