Statthalterwahl ohne Wahlanleitung (Beiblatt)
Medienmitteilung 20.10.2015
Für die Statthalter-Ersatzwahl vom 22. November 2015 hatten sich termingerecht zwei Kandidaten gemeldet, von denen sich einer knapp fünf Wochen vor dem Wahlgang zurückgezogen hat. Die Urnenwahl findet trotz dieses Rückzugs wie vorgesehen am 22. November 2015 statt. Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die im Kanton Zürich ihren politischen Wohnsitz haben. Unter «Bezirke des Kantons Zürich -->Bezirk Zürich --> Wahlanleitung für die Wahl eines Statthalters» finden Sie die Wahlanleitung.
Die 230›000 Wahlzettel und die 230›000 Wahlanleitungen sind gedruckt und waren am Montagnachmittag bereits zu einem kleinen Teil verpackt. Wahlzettel wie Wahlanleitung sind aber jetzt infolge des kurzfristigen Rückzugs des einen Kandidaten überholt.
Neue Wahlunterlagen zu drucken und innert Frist zu versenden, würde unverhältnismässig hohe Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich verursachen. Der Bezirksrat als wahlleitende Behörde hat deshalb Folgendes beschlossen:
- Die Wahlanleitung (Beiblatt) wird eingestampft; bereits verpackte Stimmkuverts werden umgepackt. Denn in der Wahlanleitung war der nun zurückgezogene Kandidat aufgelistet, was die Stimmberechtigten in die Irre führen könnte. Die Gefahr bestand, dass der zurückgezogene Kandidat dennoch gewählt worden wäre, diese Wahl aber abgelehnt hätte, worauf niemand gewählt worden wäre und das ganze Wahlprozedere nochmals ganz von vorne hätte aufgegleist werden müssen. Das Amt des Statthalters des Bezirks Zürich wäre so bis weit ins Jahr 2016 vakant geblieben.
- Der Wahlzettel bleibt aber unverändert. Dies, obwohl er am unteren Rand den deutlichen Hinweis enthält, man solle die beigelegte Wahlanleitung beachten.
- Der Bezirksrat als wahlleitende Behörde wird auf seiner Website eine Wahlanleitung veröffentlichen. Anfangs November 2015 wird er im Tagblatt der Stadt Zürich sowie im Amtsblatt des Kantons Zürich eine Wahlanleitung veröffentlichen und die Wahlberechtigten darauf hinweisen, dass entgegen dem Hinweis auf dem Wahlzettel keine Wahlanleitung (Beiblatt) im Stimmkuvert liegt.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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