Statthalter von Dietikon einstweilen im Amt eingestellt

Die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern hat den Statthalter des Bezirks Dietikon einstweilen in seinem Amt eingestellt. Anlass dazu geben ein Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen den Statthalter führt und Hinweise der kantonalen Ombudsstelle. Die Direktion der Justiz und des Innern lässt die Hinweise durch einen externen Fachmann in einem Bericht klären. Die Amtseinstellung gilt vorerst bis zum Vorliegen des Berichts.

Die Staatsanwaltschaft I hat am Donnerstag, 17. September 2015, im Statthalteramt Dietikon eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dieser Vorgang steht im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung, welche die Staatsanwaltschaft gegen den Statthalter des Bezirks Dietikon führt.

Die Direktion der Justiz und des Innern als Aufsichtsorgan über die Statthalterämter hat ihrerseits einen Bericht in Auftrag gegeben, der die Amtsführung des Statthalters des Bezirks Dietikon beleuchten soll. Anlass dazu boten Hinweise der kantonalen Ombudsstelle.

Die Direktion der Justiz und des Innern hat mit Blick auf das Strafverfahren und die internen Abklärungen den Statthalter des Bezirks Dietikon einstweilen im Amt eingestellt. Die vorsorgliche Massnahme gilt vorerst bis zum Vorliegen des Berichtes.  

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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