Prämienverbilligung: Kantonsbeitrag für das Jahr 2016 festgesetzt

Der Regierungsrat hat die Beiträge an die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Gesamthaft werden im Kanton Zürich 2016 rund 797 Millionen Franken für Prämienverbilligungen eingesetzt.

Im kommenden Jahr wird der Bund dem Kanton Zürich für die Prämienverbilligung voraus-sichtlich 437,8 Millionen Franken auszahlen; der Kanton seinerseits wird 352,8 Millionen Franken beisteuern. Der Regierungsrat hat den Kantonsbeitrag auf dieser Höhe festge-setzt. 2016 werden damit im Kanton Zürich rund 797 Millionen Franken für Prämienverbilli-gungen aufgewendet; im laufenden Jahr werden es rund 783 Millionen Franken sein.

Die Prämienverbilligung wird im Kanton Zürich auf zwei verschiedene Arten ausgerichtet: Zum einen durch individuelle Beiträge an berechtigte Personen; dafür stehen 2016 rund 412 Millionen Franken zur Verfügung (für 2015 wird mit einem Aufwand für die individuelle Prämienverbilligung von 414 Millionen Franken gerechnet). Zum andern durch die Übernahme der Prämien von Zusatzleistungs- und Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern sowie durch die Übernahme von Verlustscheinen von Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen konnten; der Aufwand dafür wird 2016 voraussichtlich 379 Millionen Franken betragen (2015: 363 Millionen Franken).


Der Regierungsratsbeschluss Nr. 912/2015 mit den Tabellen mit den Prämienverbilligungsbeiträgen 2016 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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