National- und Ständeratswahlen 2015: Wie Sie die Wahlzettel richtig ausfüllen
Medienmitteilung 17.09.2015
In den nächsten Tagen erhalten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich das Couvert mit den Unterlagen zu den National- und Ständeratswahlen vom 18. Oktober 2015. Leider sind immer wieder zahlreiche Wahlzettel oder einzelne Stimmen, die anlässlich von Wahlen abgegeben werden, aus formalen Gründen ungültig. Bei den Wahlen im Frühling fehlte beispielsweise auf dem Stimmrechtsausweis von knapp 2›300 Stimmberechtigten die Unterschrift, was zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führte. Damit bei den kommenden Wahlen möglichst wenige Stimmen verloren gehen, sind hier die wichtigsten Regeln aufgeführt, die bei der Stimmabgabe zu beachten sind.
Generelle Hinweise zum Ausfüllen der Wahlzettel
- Auf dem Wahlzettel dürfen höchstens so viele Namen stehen, wie Sitze zu besetzen sind.
- Für die National- und Ständeratswahlen darf jede stimmberechtigte Person nur je einen Wahlzettel einreichen.
Nationalratswahl
- Gewählt werden können nur Personen, die auf einer Liste auf dem Nationalratswahlzettel des Kantons Zürich aufgeführt sind.
- Der Wahlzettel muss mindestens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten, um gültig zu sein.
- Namen darf man streichen.
- Namen aus der gewählten Liste darf man wiederholen. Allerdings: Kein Name darf mehr als zweimal auf dem Wahlzettel stehen.
- Auf der gewählten Liste dürfen Sie auch Namen aus anderen Listen des Nationalratswahlzettels des Kantons Zürich einsetzen und diese allenfalls zweifach nennen.
- Alle Änderungen haben eigenhändig und handschriftlich zu erfolgen und müssen eindeutig sein. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind so zu bezeichnen, dass keine Zweifel über ihre Identität möglich sind (Kennziffer, Name, Vorname und nötigenfalls weitere Angaben).
Ständeratswahl
- Die Stimme kann jeder stimmberechtigten Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich gegeben werden.
- Jede Person muss mit Namen, Vornamen und weiteren Zusätzen (z.B. Beruf, Wohnort) eindeutig bestimmbar sein.
- Jede Person darf nur einmal genannt werden.
- Jeder Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden.
Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe an der Urne, die Stellvertretung sowie die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis nachzulesen. Im Couvert mit den Wahlunterlagen befindet sich ausserdem die Wahlanleitung des Bundes zu den Nationalratswahlen. Für die Wahl des Ständerates findet sich auf der Rückseite des Wahlzettels ebenfalls eine Wahlanleitung.
Ganz wichtig bei der brieflichen Stimmabgabe: Stimmrechtsausweis unterschreiben und beilegen – sonst sind die Wahlzettel ungültig.
Auf www.wahlen.zh.ch kann man sich im Vorfeld der Wahlen umfassend informieren. Am Wahlsonntag werden dort auch die Ergebnisse veröffentlicht.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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