Ausgeglichenes Budget und stabiler Steuerfuss
Medienmitteilung 18.09.2015
Der Regierungsrat kann dem Kantonsrat nach einer intensiven Überarbeitungsphase einen Budgetentwurf für 2016 mit einer schwarzen Null vorlegen: Geplant ist ein Ertragsüberschuss von 10 Millionen Franken. Trotz herausfordernden Rahmenbedingungen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat zudem, den Staatssteuerfuss für die nächsten zwei Jahre bei 100 Prozent zu belassen. Für die weiteren Planungsjahre bis 2019 hat er eine Leistungsüberprüfung angeordnet, um hohe Defizite abzuwenden.
Stabilität und Verlässlichkeit sollen die Finanzpolitik des Kantons Zürich weiterhin prägen. Deshalb hat der Regierungsrat alles daran gesetzt, für das in der Finanzplanung noch mit einem Defizit belastete Jahr 2016 einen ausgeglichenen Budgetentwurf zu erreichen. Aus denselben Gründen sowie aus standortpolitischen und wirtschaftspolitischen Überlegungen beantragt der Regierungsrat trotz des finanzpolitisch herausfordernden Umfelds auch für die nächsten zwei Jahre einen gleich bleibenden Staatssteuerfuss. Damit kann die gute Position im Steuerwettbewerb verteidigt werden.
Mehrere unbeeinflussbare Aufwandsteigerungen
Bei der Budgeterarbeitung galt es, verschiedene unbeeinflussbare Verschlechterungen zu egalisieren. So führt die erstmalige Einlage in den nationalen Bahninfrastrukturfonds (Fabi) zu einer Belastung von 116 Millionen Franken, die durch eine um 53 Millionen Franken geringere Einlage in den Verkehrsfonds nur teilweise kompensiert werden kann. In der Spitalversorgung entsteht ein Mehraufwand von rund 42 Millionen Franken, weil der Kantonsanteil an die Kosten der Behandlung von Zürcherinnen und Zürchern von 51 auf 53 Prozent steigt. Um 25 Millionen Franken steigt ausserdem die Zahlung in den interkantonalen Finanzausgleich (NFA). Einzig beim kantonsinternen Finanzausgleich resultiert auf Grund der höheren Ressourcenabschöpfung vor allem bei der Stadt Zürich eine Entlastung um rund 50 Millionen Franken.
Für die Steuererträge, die in den Jahren 2011 bis 2014 stagniert haben, rechnet der Regierungsrat gegenüber dem eher optimistischen Budgetwert 2015 mit einer Zunahme von knapp 2,5 Prozent. Insgesamt steigt der Ertrag in der Erfolgsrechnung um rund 3,3 Prozent auf 15,2 Milliarden Franken, während der Aufwand um 3,4 Prozent zunimmt. Am stärksten wächst auf der Aufwandseite der Transferaufwand (257 Millionen Franken); die grössten Posten sind dabei neben den Abgaben in den Fabi-Fonds und den NFA auch das Sozialamt und die Krankenkassenprämienverbilligung. Der Personalaufwand nimmt um 129 Millionen Franken zu, wobei ein grosser Teil bei den selbstständigen Anstalten anfällt und durch höhere Erträge gedeckt ist. Somit schlägt diese Aufwandsteigerung nicht vollständig auf die Rechnung des Kantons durch.
Stabiles Investitionsvolumen trotz ZKB-Kapitalerhöhung
Die Investitionsrechnung sieht gemäss Budgetentwurf 2016 wiederum Ausgaben von mehr als einer Milliarde Franken vor, nämlich 1076 beziehungsweise netto 960 Millionen Franken. Dies ist zwar weniger als im Budget für das laufende Jahr (netto 1205), aber vor allem darauf zurückzuführen, dass 2015 eine Dotationskapitalerhöhung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) von einer halben Milliarde Franken im Investitionsbudget enthalten ist. Insgesamt hat der Regierungsrat die von den Direktionen im Finanzplan eingestellten Nettoinvestitionen wie in den Vorjahren zentral gekürzt, weil erfahrungsgemäss nie alle Projekte realisiert werden können; für 2016 und die folgenden drei Jahre beläuft sich die Reduktion auf durchschnittlich 27 Prozent. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verschuldung nicht so stark zunimmt, dass das AAA-Rating durch die Agentur Standard & Poor’s gefährdet würde.
Leistungsüberprüfung für die Jahre ab 2017
Trotz des ausgeglichenen Budgetentwurfs für 2016 wird der gesetzlich geforderte mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung in den Jahren 2012 bis 2019 nicht erreicht; er wird um rund 1,8 Milliarden Franken verfehlt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der für 2011 berechnete Ertragsüberschuss von fast 900 Millionen Franken nicht mehr in die massgebende Periode fällt und sich die Erwartungen für die Planjahre 2017-2019 verschlechtert haben. Hinzu kommt, dass jener Teil der BVK-Einmaleinlage und der BVK-Sanierung, der nicht von der Berechnung ausgenommen worden ist, den mittelfristigen Ausgleich belastet.
Wird der Ausgleich verfehlt, muss der Regierungsrat gemäss Gesetz die Ausgabenbedürfnisse überprüfen und dem Kantonsrat konkrete Massnahmen zur Ausgabensenkung vorschlagen. Dazu zählen auch Massnahmen, die Gesetzesänderungen nötig machen. Der Regierungsrat ist dem bereits nachgekommen und hat eine Überprüfung der staatlichen Leistungen angeordnet. Dabei sollen zuerst jene Leistungsgruppen unter die Lupe genommen werden, welche die grössten Kostentreiber sind. Das Ziel der Leistungsüberprüfung ist es, den gesetzlich geforderten mittelfristigen Ausgleich wieder zu erreichen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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