Rietwiesstrasse zwischen Horgen und Wädenswil wird breiter und sicherer
Medienmitteilung 16.07.2015
Die Rietwiesstrasse zwischen Horgen und Wädenswil ist in einem schlechten Zustand und an einigen Stellen zu schmal. Um diese Kantonsstrasse für den Verkehr, die Velofahrenden und die Fussgänger sicherer zu machen, hat der Regierungsrat 4,36 Millionen Franken bewilligt und das Projekt festgesetzt.
Die Rietwiesstrasse verbindet den Horgener Weiler Käpfnach mit dem Autobahnanschluss Wädenswil. Sie ist in schlechtem Zustand. Spurrinnen, Verdrückungen und Belagsausbrüche beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Zudem weist die Fahrbahn eine durchschnittliche Breite von 5,5 m auf, an einzelnen Stellen ist sie sogar nur 5 m breit. Dies entspricht nicht den Mindestanforderungen für das Kreuzen eines Lastwagens mit einem Personenwagen. Daher soll die Rietwiesstrasse auf den gesamten 2,4 km auf eine durchgehende Breite von 6 m ausgebaut werden.
Die bestehende Linienführung bleibt grundsätzlich gleich, in einzelnen Abschnitten werden aber aus Sicherheitsgründen leichte Anpassungen vorgenommen. Dem vermehrten Fussgängeraufkommen im Abschnitt der Einmündungen Ziegelmatt- bis Neuhofstrasse wird durch ein neues, 2 m breites Trottoir Rechnung getragen. Im Bereich der Neuhofstrasse ist zudem ein Fussgängerübergang mit Schutzinsel vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Rietwiesstrasse wird bis zum Sonnauweg ein einseitig begehbarerer Randstreifen erstellt, der auch als Fusswegverbindung genutzt werden kann.
Bereits einmal aufgelegt
Das Projekt für die Sanierung und den Ausbau der Rietwiesstrasse wurde bereits im Sommer 2008 öffentlich aufgelegt. Darauf gingen 18 Einsprachen ein, die zu wesentlichen Projektanpassungen und Optimierungen sowie zu Änderungen im Landerwerb führten. Dadurch wurden zusätzliche Eigentümer vom Landerwerb betroffen. Da nicht mit allen Liegenschaftseigentümern eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, wurde eine Neuauflage des gesamten Strassenprojekts notwendig. Innerhalb der erneuten Auflagefrist im Sommer 2013 gingen 17 Einsprachen ein, die teils projektbezogene und teils enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit der Mehrheit der Einsprechenden konnte eine Einigung gefunden werden, die anderen Einsprachen wurden mit der Projektfestsetzung vom Regierungsrat abgewiesen.
Zusammen mit der Festsetzung des Projekts hat der Regierungsrat eine Ausgabe von 4,36 Millionen Franken bewilligt. Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss vom 25. Juni 2009 einen Beitrag von 780'000 Franken an die Kosten der Radstreifen, der aufgewerteten Weilerdurchfahrten und des Fussgängerschutzes zugesichert.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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