Kantonsspital Winterthur: Kantonaler Gestaltungsplan liegt öffentlich auf
Medienmitteilung 16.07.2015
Die umfassende bauliche Erneuerung des Kantonsspitals Winterthur schreitet voran. Der kantonale Gestaltungsplan «Kantonsspital Winterthur», mit dem grundeigentümerverbindliches Planungsrecht für den Um- und Neubau geschaffen wird, liegt vom 17. Juli bis 14. September 2015 öffentlich auf.
Der kantonale Gestaltungsplan bezweckt die Erweiterung und Ergänzung des Kantonsspitals Winterthur, um einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb des Spitals sicherzustellen. Die Umbauten und der Ersatzneubau des alten Bettenhochhauses gewährleisten eine funktionale Nutzung der Gebäude, die dem Kantonsspital auch künftig erlauben, seinen überregionalen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Ziel ist aber auch eine überzeugende städtebauliche Einordnung der Bauten und eine gute Qualität des Freiraums.
Der Gestaltungsplan umfasst das Kernareal des Kantonsspitals Winterthur. Nebst Angaben zur Bebauung beinhaltet er auch Aussagen zum Freiraum, zur Erschliessung, zur Parkierung sowie zu Umwelt und Ver-/Entsorgung. Die Unterlagen liegen vom 17. Juli bis 14. September 2015 öffentlich auf. Zudem werden die Stadt Winterthur sowie die Regionalplanung Winterthur und Umgebung angehört. Letztlich wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt. Vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel tritt er voraussichtlich Ende 2015 in Kraft.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
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