Vorlage zur gezielten Verbesserung des Prämienverbilligungssystems geht in die Vernehmlassung

Das Prämienverbilligungssystem des Kantons soll an entscheidenden Stellen verbessert werden. Der Regierungsrat gibt eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.

Im Kanton Zürich werden jährlich rund 700 Millionen Franken für die Verbilligung von Krankenkassenprämien aufgewendet. Eine Prämienverbilligung erhalten gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Das kantonale Einführungsgesetz zum KVG setzt die Vorgabe so um, dass mindestens 30 Prozent aller Versicherten und mindestens 30 Prozent der Familien mit Kindern eine Prämienverbilligung erhalten sollen. Diese Regelung soll durch ein bedarfsorientiertes System ersetzt werden: Jede Person soll nur einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens für die Krankenkasse verwenden müssen. Was darüber liegt, wird vom Kanton als Prämienverbilligung übernommen.

Konkrete Vorschläge aus Evaluation aufgenommen

Eine von der Gesundheitsdirektion in Auftrag gegebene Untersuchung kam zum Schluss, dass das Prämienverbilligungssystem des Kantons grundsätzlich zweckmässig und effizient ist. In einigen Punkten erkannte die Studie aber Verbesserungsmöglichkeiten. Die Gesundheitsdirektion hat die Vorschläge aufgenommen und eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Einführungsgesetzes zum KVG ausgearbeitet. So soll zukünftig keine Prämienverbilligung erhalten, wer über ein grosses Vermögen verfügt. Ebenso sollen bei der Bestimmung des Einkommens, gemäss dem die Prämienverbilligung bemessen wird, gewisse steuerrechtliche Abzüge wieder rückgängig gemacht werden. Beispielsweise soll keine Prämienverbilligung bekommen, wer grosse freiwillige Einlagen in die Säulen 2 oder 3a seiner Altersvorsorge tätigt.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die jungen Erwachsenen in Ausbildung. Bisher wurde einzig auf ihr eigenes Einkommen abgestellt. Neu soll auch das Einkommen der Eltern berücksichtig werden: Leben ihre (unterstützungspflichtigen) Eltern in guten oder sehr guten finanziellen Verhältnissen, sollen die jungen Erwachsenen in Ausbildung keine Prämienverbilligung mehr bekommen.

Die Gesetzesrevision gleicht zudem eine störende Asymmetrie aus: Heute kann eine Person eine Erhöhung der Prämienverbilligung verlangen, wenn sie aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse oder wegen ihres tieferen Einkommens Anspruch auf eine höhere Prämienverbilligung hat. Umgekehrt ist sie aber nicht verpflichtet, Änderungen zu melden, die zu einer tieferen Prämienverbilligung führen würden. Die Gesetzesrevision sieht deshalb neu eine Meldepflicht vor, wenn die veränderten Bemessungsgrundlagen zu einer wesentlich tieferen Prämienverbilligung führen.

Nach geltendem Recht übernimmt der Staat die gesamten Krankenkassenprämien von Sozialhilfebeziehenden. Das gilt auch, wenn die Person bei einer teuren Krankenkasse versichert ist. Neu sollen höchstens noch die Prämien eines günstigen Versicherungsmodells bei einer günstigen Krankenkasse vergütet werden. Dadurch sollen die Sozialhilfebeziehenden veranlasst werden, in ein zweckmässiges Modell bei einer günstigen Kasse zu wechseln.

Die mit diesen Massnahmen frei werdenden Mittel aus dem Prämienverbilligungstopf werden vollumfänglich zur Verbilligung der Prämien anderer Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen verwendet. Am Umfang der für die Prämienverbilligung im Kanton Zürich insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel ändert die Revision nichts. Diese bestehen weiterhin aus dem Bundesbeitrag und dem Kantonsbeitrag, der mindestens 80 Prozent des Bundesbeitrags beträgt. Ob und wie lange dieses Verhältnis mit Blick auf die Sparvorgaben der Regierung beibehalten werden kann, prüft die Gesundheitsdirektion derzeit unabhängig von der vorliegenden Änderungsvorlage.

Die nächsten Schritte

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, die Vernehmlassung zur Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zum KVG, mit der die Massnahmen zur gezielten Verbesserung des Prämienverbilligungssystems umgesetzt werden sollen, durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2015.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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