Die Direktion der Justiz und des Innern tritt auf einen Stimmrechtsrekurs gegen Gemeinden nicht ein

Verletzen Zürcher Gemeinden, die sich gegen die sogenannten Gebührenvorlagen engagieren, das Recht der Stimmberechtigten auf freie Meinungsbildung? Die Justizdirektion ist auf eine entsprechende Beschwerde des Initiativkomitees aus formellen Gründen nicht eingetreten.

Am 14. Juni kommen im Kanton Zürich zwei sogenannte Gebührenvorlagen zur Abstimmung. Sie zielen darauf ab, dass künftig alle staatlichen Gebühren auf Gesetzesstufe geregelt werden. Nachdem der Kantonsrat die Initiativen gutgeheissen hatte, ergriffen 81 Gemeinden gegen den Beschluss das Referendum. In der Folge haben sich die Gemeinden zu einem Komitee zusammengeschlossen, das im laufenden Abstimmungskampf gegen die Vorlagen Stellung nimmt.

Am 12. Mai reichte das Initiativkomitee bei der Direktion der Justiz und des Innern einen Stimmrechtsrekurs ein. Nach Ansicht der Initianten verletzen die beteiligten Gemeinden mit ihrem Engagement das Recht der Stimmberechtigten auf freie Meinungsbildung. Das sei vor allem darum der Fall, weil die Gemeinden ihren Abstimmungskampf mit Steuergeld finanzierten.

Die Direktion der Justiz und des Innern hat am 4. Juni entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Die Rekursfrist beträgt in Stimmrechtssachen fünf Tage. Obwohl den Rekurrenten das Verhalten der Gemeinden schon am 10. April bekannt war, rekurrierten sie erst am 12. Mai. Die Direktion der Justiz und des Innern ist darum wegen verspäteter Eingabe nicht auf den Rekurs eingetreten.

Die Direktion hält in ihrer Verfügung aber weiter fest, sie hätte den Rekurs auch dann abgewiesen, wenn er rechtzeitig eingereicht worden wäre. So seien die genannten Gemeinden vom Abstimmungsausgang nachweislich in besonderem Masse betroffen, was es ihnen erlaube, ihre Position im Abstimmungskampf darzulegen. Zudem gebe es keine Hinweise, wonach der Zusammenschluss der Gemeinden die freie Willensbildung der Stimmberechtigten verletzt habe. Im Übrigen mache das von den Gemeinden eingesetzte Geld, rund 25›000 Franken, nur einen Bruchteil dessen aus, was üblicherweise in Abstimmungskämpfe investiert werde.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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