Vernehmlassung zur Verselbstständigung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich
Medienmitteilung 18.06.2015
Der Gesetzesentwurf zur Verselbstständigung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) geht in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion zur Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens ermächtigt. Als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt wird die PUK, die auch den mit ihr zusammengeführten Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst umfassen wird, formal auf die gleiche Ebene wie die Universität und das Universitätsspital gestellt. Der Kanton stärkt damit insgesamt die universitäre Psychiatrie.
Die Revision des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes hat per Anfang 2012 die Rahmenbedingungen für die Spitäler in der Schweiz erheblich verändert. Die Patientinnen und Patienten haben heute mehr Wahlmöglichkeiten, so dass die Spitäler verstärkt in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen. Zudem müssen die Spitäler ihren Betrieb und ihre Investitionen (Bauten, Sanierungen usw.) über ihre Tarife vollständig selbst finanzieren. In diesem Umfeld haben diejenigen Spitäler gute Voraussetzungen, die eigenständig entscheiden und rasch auf veränderte Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten reagieren können. Der Kanton Zürich wie auch andere Kantone sind deshalb bestrebt, ihren Spitälern mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. Dies setzt in erster Linie eine rechtliche Verselbstständigung voraus, aber auch die Übertragung der Verantwortung für Investitionsentscheide auf die Spitalbetriebe. Die Verselbstständigung der kantonalen psychiatrischen Spitäler wird auch vom Kantonsrat verlangt, der 2011 eine entsprechende Motion (KR-Nr. 201/2010) an den Regierungsrat überwiesen hat.
Starke universitäre Psychiatrie
Die Eckwerte zur Verselbstständigung der kantonalen psychiatrischen Spitäler hat der Regierungsrat vor Jahresfrist (RRB Nr. 705/2014) festgelegt. Ziel ist eine gute Patientenversorgung in einer zweckmässig strukturierten Spitallandschaft mit klar zugeordneter Verantwortung und ausreichendem Handlungsspielraum für alle Akteure. In der universitären Medizin ist zudem eine Koordination durch den Kanton bedeutsam, weil hier Versorgung, Forschung und Lehre Hand in Hand gehen. Die universitären Spitäler sollen deshalb über die notwendige betriebliche Autonomie verfügen, aber dauerhaft unter kantonaler Trägerschaft bleiben.
In einem ersten Schritt werden die PUK und der ebenfalls universitäre Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) auf Anfang 2016 zu einem Betrieb zusammengeführt, der psychiatrische Versorgungs-, Forschungs- und Lehrleistungen für alle Altersbereiche erbringen wird. Damit wird eine Stärkung der universitären Psychiatrie, eine bessere Vernetzung zwischen Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie sowie eine bessere Nutzung von Synergien erreicht. Nach der Fusion soll die PUK in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden, wobei ihr die Spitalgebäude übertragen und Baurechte auf den von ihr bisher genutzten kantonalen Grundstücken eingeräumt werden sollen. Das Personal der verselbstständigten PUK wird weiterhin öffentlich-rechtlich gemäss kantonalem Personalrecht angestellt sein. Der Gesetzesentwurf dazu wird nun in die Vernehmlassung gegeben.
Mit der Umwandlung in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt wird die PUK formal auf die gleiche Ebene wie die Universität und das Universitätsspital Zürich (USZ) gestellt. Die Position, die Bedeutung und die Aufgaben der PUK (einschliesslich KJPD) als universitäres Spital im Fachbereich Psychiatrie sind denn auch mit jenen des USZ im Bereich der Akutsomatik vergleichbar. Auch in der neuen Rechtsform dient die PUK weiterhin der stationären und ambulanten Behandlung von psychisch erkrankten Menschen, insbesondere aus der Region Zürich.
Die nächsten Schritte
Die Vernehmlassung zur Verselbstständigung der PUK läuft bis zum 2. Oktober 2015. Die Verabschiedung der Gesetzesvorlage durch den Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats ist auf Anfang 2016 vorgesehen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Psychiatrische Universitätsklinik», eingesehen werden.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.