Einheitliche Regelung der Beiträge an die Kosten der Spitäler zur ärztlichen Weiterbildung
Medienmitteilung 18.06.2015
Mit einer interkantonalen Vereinbarung soll ein einheitlicher Mindeststandard für die Beteiligung der Kantone an den Kosten der Spitäler bei der ärztlichen Weiterbildung gesetzt und ein Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Belastungen zwischen den Kantonen geschaffen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt zu dieser von der Schweizerischen Gesundheitsdirektoren-Konferenz erarbeiteten Vereinbarung. Kommt sie zustande, wird der Kanton Zürich für seinen überproportionalen Einsatz in der Facharztweiterbildung im Rahmen des interkantonalen Ausgleichs entschädigt.
Um in der Schweiz ausreichend Fachärztinnen und -ärzte ausbilden zu können, müssen für die Studienabsolventinnen und -absolventen auch genügend Weiterbildungsstellen an den Spitälern zur Verfügung stehen. Die Kosten, die den Spitälern für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten zu Fachärztinnen und -ärzten entstehen, sind in den Fallpauschalen, die seit 2012 in der Spitalfinanzierung in der Schweiz zur Anwendung gelangen, nicht enthalten. Das hat dazu geführt, dass die Kantone ihre Spitäler bisher in sehr unterschiedlichem Ausmass mit Beiträgen an die ungedeckten Weiterbildungskosten unterstützt haben.
Mit der von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren ausgearbeiteten interkantonalen Vereinbarung wird nun ein einheitlicher Mindeststandard gesetzt. Dieser liegt bei 15›000 Franken im Jahr, die der Standortkanton seinen Spitälern für jede Assistenzärztin und jeden Assistenzarzt auszurichten hat. Mit dieser Regelung wird Rechts- und Planungssicherheit für die Spitäler geschaffen. Gleichzeitig wird mit der interkantonalen Vereinbarung ein Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Belastungen unter den Vereinbarungskantonen erzielt. Der Kanton Zürich, der als Universitätskanton mit seinen Spitälern traditionell einen überproportionalen Einsatz in der Facharztweiterbildung in der Schweiz leistet, würde entsprechend entschädigt.
Vor diesem Hintergrund und im Bestreben, den Spitälern zusätzlichen Anreiz zur Schaffung von genügend Weiterbildungsstellen zu bieten sowie die unterschiedlichen Belastungen zwischen Kantonen mit hohem und mit tiefem Anteil an Weiterbildungsstellen auszugleichen, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat den Beitritt des Kantons Zürich zur Vereinbarung. Die Vereinbarung kommt zustande, wenn sich ihr mindestens 18 Kantone angeschlossen haben.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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