Zeitgemässe Regelung des Bestattungswesens

Der Regierungsrat hat eine neue kantonale Bestattungsverordnung erlassen. Sie wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten und ersetzt die geltende Verordnung über die Bestattungen aus dem Jahr 1963. Der Kanton Zürich erhält damit eine zeitgemässe, schlanke Regelung des Bestattungswesens.

Die Bestattungsverordnung (BesV) regelt das Bestattungswesen im Kanton Zürich. Sie führt die in der Kantonsverfassung und im Gesundheitsgesetz enthaltenen grundlegenden Bestimmungen näher aus.

Die bisherige Verordnung über die Bestattungen von 1963 ist revisionsbedürftig geworden: Sie ist mit 64 Paragraphen zu umfangreich, enthält Bestimmungen, die aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich oder zu einschränkend sind, weist strukturelle Mängel auf und regelt wichtige Fragen nicht, die sich im Bestattungsrecht stellen. Die Zeit für eine Totalrevision war deshalb gekommen.

Die Bestattungsverordnung übernimmt, was sich bewährt hat: Zuständigkeit der Gemeinden für den Vollzug des Bestattungswesens; Bestattungsgrundsätze wie Ruhefrist von 20 Jahren und Belegung der Grabstellen nach der Reihenfolge der Bestattungen; Bestimmungen über Friedhöfe, Grabplätze, Grabzeichen und Grabunterhalt. Zu den Neuerungen zählen unter anderem: vollständig überarbeite Struktur; Aufnahme von Bestimmungen zur Frage, wer welche Anordnungen im Zusammenhang mit der Bestattung erteilen kann; Zusammenzug der im Kanton Zürich geltenden Bestattungsgrundsätze in einem eigenen Kapitel; vollständig überarbeitete Bestimmungen über die Leichenschau, die Todesbescheinigung und die Meldung von Todesfällen; Vereinfachung der Bestimmungen über die Kosten (Einführung von Pauschalen); Bestimmung über den Umgang mit Urnen und Kremationsasche und über Urnenversetzungen.

In der von der Gesundheitsdirektion durchgeführten Vernehmlassung stiess der Vorentwurf auf breite Zustimmung. Die neuen Bestimmungen und die zeitgemässe und schlanke Form des Erlasses wurden begrüsst. Die vom Regierungsrat erlassene BesV wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Der Kanton Zürich erhält mit ihr eine zeitgemässe Regelung des Bestattungswesens, die auf Bewährtem aufbaut, klar strukturiert ist und sich auf das Wesentliche beschränkt.
 

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: