Kantonaler Richtplan: Regierungsrat überweist Teilrevision des Kapitels Verkehr an Kantonsrat
Medienmitteilung 07.05.2015
Das Kapitel Verkehr des kantonalen Richtplans wird derzeit einer Teilrevision unterzogen. Gestützt auf die Einwendungen zur öffentlichen Auflage wurden die Richtplandokumente überarbeitet. Der Regierungsrat überweist nun die Vorlage an den Kantonsrat.
Gegenstand der Teilrevision sind fünf Vorhaben, von denen drei das Hochleistungsstrassennetz betreffen. Die vom Bundesamt für Strassen erarbeitete neue Linienführung der Glattalautobahn dient zur Behebung der Kapazitätsengpässe im mittleren Glattal. Der darauf abgestimmte Ausbau der A1 zwischen der Verzweigung Baltenswil und dem Autobahnanschluss Winterthur-Töss sichert die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Strassenverbindung zwischen Zürich und Winterthur. Die überarbeitete Linienführung der Oberlandautobahn schliesst die Lücke zwischen dem heutigen Autobahnende bei Uster Ost und dem Kreisel Betzholz mit einem Anschluss an die Forchautostrasse A52. Die geplante Erschliessungsstrasse in Neuhegi-Grüze in der Stadt Winterthur stellt eine direkte Verbindung vom Autobahnanschuss Oberwinterthur zum Zentrumsgebiet Neuhegi-Grüze her. Das fünfte Vorhaben betrifft die Standortfestlegung für ein Depot, das für den Betrieb der Limmattalbahn benötigt wird.
Rund 300 Rückmeldungen eingegangen
Die öffentliche Auflage sowie die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger fanden vom 27. Juni bis zum 30. September 2014 statt. Gleichzeitig wurde die Richtplanvorlage dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Der Bund weist in seinem Vorprüfungsbericht darauf hin, dass die Finanzierung der Vorhaben Glattalautobahn und Oberlandautobahn zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesichert ist. Voraussetzung hierfür sind die entsprechenden Beschlüsse durch die eidgenössischen Räte.
Im Rahmen der öffentlichen Auflage und der Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger sind rund 300 Einwendungen von Behörden (Gemeinden, Regionen, kantonale Stellen), Privaten, Verbänden und Parteien eingegangen. Die neuen bzw. überarbeiteten Richtplaneinträge wurden in zahlreichen Rückmeldungen begrüsst. Mehrere Einwendende beantragten aber auch Änderungen an den Vorhaben oder sprachen sich für einen Verzicht auf einen oder mehrere der Richtplaneinträge aus.
Kleinere Änderungen und Präzisierungen der Richtplanvorlage
Im Wesentlichen bestätigten die Reaktionen, dass die Richtplaneinträge, die auf umfangreichen Grundlagenarbeiten basieren, zweckmässig sind. Zu den neuen Linienführungen der Glattalautobahn, der Oberlandautobahn und der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze sowie zur Standortfestlegung für das Depot der Limmattalbahn wurden keine neuen Erkenntnisse eingebracht, die eine bessere Lösung ermöglichen würden. Aufgrund der erhaltenen Rückmeldungen wurden jedoch verschiedene kleinere Anpassungen und Präzisierungen der Richtplaneinträge vorgenommen.
Die berücksichtigten Anregungen sind in Form von Änderungen des Textes und der Karte in die Richtplanvorlage eingeflossen. Der Erläuterungsbericht gibt Auskunft über diejenigen Anträge aus der öffentlichen Auflage, welche nicht berücksichtigt wurden, und enthält die dazu gehörigen Begründungen. Der Regierungsrat überweist nun die bereinigte Richtplanvorlage zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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