Jugendkriminalität 2014: Rückgang der Gewaltstraftaten

Die Gesamtzahl der im Jahr 2014 bei den Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich eingegangenen Fälle hat gegenüber dem Vorjahr leicht um 5 Prozent zugenommen. Entgegen dieser Zunahme hat die Anzahl der Jugendlichen, gegen die wegen einer Gewaltstraftat an die Jugendanwaltschaften rapportiert wurde, gegenüber dem Vorjahr erneut, um rund 7 Prozent, abgenommen.

Die Auswertung des Geschäftsverlaufes bei den Jugendanwaltschaften ergibt für das Jahr 2014 die folgenden Ergebnisse:

Eröffnete Untersuchungsgeschäfte

  • Mit 9'153 Untersuchungsgeschäften weist das Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 5,2 Prozent auf.

Verurteilungen

  • Für die 4›152 (3›807) verurteilten Jugendlichen wurden von den Jugendanwaltschaften und Jugendgerichten insgesamt 115 (130) Schutzmassnahmen und 4›070 (3›755) Strafen ausgesprochen. Die Jugendgerichte ordneten 18 (13) stationäre Schutzmassnahmen an. Zudem verhängten die Jugendanwaltschaften und die Jugendgerichte 96 (117) ambulante Schutzmassnahmen (Aufsicht, Persönliche Betreuung, Ambulante Behandlung). Als Strafen wurden 2›361 (2›073) Verweise, 1›002 (993) Persönliche Leistungen, 575 (540) Bussen und 112 (125) Freiheitsentzüge ausgesprochen. In 25 (18) Fällen wurde von einer Bestrafung abgesehen. Bei 13 (15) Personen ordneten die Jugendanwaltschaften 20 (24) erwachsenenrechtliche Strafen an.
  • Von den 4›152 (3›807) Jugendlichen, die schuldig gesprochen oder mit Anklage an die Jugendgerichte zur Beurteilung überwiesen wurden, waren 3›095 (2›953) männlich und 1,057 (854) weiblich. Der Anteil der weiblichen Jugendlichen nahm damit von 20,1 Prozent auf 25,5 Prozent zu. Der Ausländeranteil bei den verurteilten Jugendlichen lag im Jahr 2014 bei 30,5 Prozent gegenüber 30,3 Prozent im Jahr 2013.
  • Bei den im Jahre 2014 abgeschlossenen Untersuchungen veränderten sich die Anteile der verschiedenen Deliktgruppen gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig. Die Vermögensdelikte machten einen Anteil von 32,3 Prozent (Vorjahr 29,8 Prozent) aus. Die Drogendelikte sanken von 21,2 auf 17,6 Prozent. Die Delikte gegen Leib und Leben (Körperverletzungen, Tätlichkeiten, Raufhandel etc.), sanken bei den Verurteilungen von 3,9 Prozent im Vorjahr auf 3,7 Prozent; sie wurden zu 39 Prozent von ausländischen Jugendlichen begangen (Vorjahr 41 Prozent).
  • Die Delikte gegen die Freiheit (Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruch etc.) blieben mit 7,5 Prozent (Vorjahr 7,3 Prozent) konstant. Die Delikte gegen die sexuelle Integrität sanken gegenüber dem Vorjahr von 1,6 Prozent auf 1,1 Prozent.
     

Vollzug von Schutzmassnahmen

  • Am 31. Dezember 2014 befanden sich 47 (60) Jugendliche im Vollzug einer stationären und 253 (326) Jugendliche im Vollzug einer ambulanten Schutzmassnahme.
  • Der Rückgang der Geschäftseingänge in den vergangenen Jahren wirkte sich auch noch 2014 auf die Anordnungen und den Vollzug von Schutzmassnahmen aus. Der deutliche Rückgang von Schutzmassnahmen trug wesentlich dazu bei, dass die Rechnung 2014 der Jugendstrafrechtspflege um ca. Fr. 5,6 Mio. besser ausfiel als budgetiert.
  • Die Kosten für Schutzmassnahmen entwickelten sich im langjährigen Vergleich wie folgt: von Fr. 20.9 Mio. im Jahre 2004 über Fr. 30.0 Mio. in den Jahren 2009 und 2010 auf nun Fr. 20.6 Mio. im Jahre 2014.

Pendenzen und Untersuchungsdauer

  • Die Pendenzen pro Jugendanwalt oder Jugendanwältin stiegen leicht von 52 Fällen im Vorjahr auf 55.
  • Die durchschnittliche Untersuchungsdauer stieg von 82 auf 88 Tage. 84 Prozent (Vorjahr 85 Prozent) der erledigten Untersuchungen wurden innerhalb von 180 Tagen abgeschlossen, 96 Prozent (Vorjahr 97 Prozent) innerhalb eines Jahres.

Eingegangene Rapporte

  • Die von der Polizei und weiteren Behörden an die Jugendanwaltschaften rapportierten Straftatbestände sanken von 9›112 im Jahr 2013 um 0,4 Prozent auf 9›077 im Jahr 2014.

Wegen einer Gewaltstraftat verzeigte Jugendliche

  • Die Anzahl der wegen einer Gewaltstraftat (Tötung, schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Tätlichkeit, Raufhandel / Angriff, Raub, Erpressung, Drohung, Nötigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte) verzeigten Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton Zürich nahm nochmals um 6,7 Prozent auf 568 ab (Vorjahr: Abnahme um 3,3 Prozent auf 609). Seit dem Höchststand von 2009 (1›151) beträgt der Rückgang bei den Gewaltstraftaten 50,7 Prozent.

Fazit

  • Die registrierte Jugendkriminalität im Kanton Zürich hat im Jahr 2014 wieder leicht zugenommen.
  • Die Anzahl der wegen einer Gewaltstraftat verzeigten Jugendlichen mit Wohnsitz im Kanton Zürich hat seit 2009 um 50,7 Prozent abgenommen.

(Medienmitteilung der Oberjugendanwaltschaft)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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