Position des Direktors Universitäre Medizin im Gesetz verankern
Medienmitteilung 16.04.2015
Die Universitäre Medizin hat im Kanton Zürich eine starke Position. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Universitätsleitung durch eine Direktorin oder einen Direktor Universitäre Medizin zu ergänzen. Damit soll die Universitäre Medizin im Kanton Zürich weiter gestärkt werden.
Die Universitäre Medizin ist für den Kanton Zürich sowohl für die Versorgung als auch für die Forschung von grosser Bedeutung und geniesst weltweit Anerkennung. Um diese Position zu halten und auszubauen, bedarf es einer verstärkten Zusammenarbeit unter den universitären Spitälern. Die Direktorin oder der Direktor Universitäre Medizin vertritt als Mitglied der Universitätsleitung die Belange der Universitären Medizin und sorgt für eine verstärkte Koordination unter den Institutionen der Universitären Medizin und eine enge Zusammenarbeit mit der ETH. Die Direktorin oder der Direktor Universitäre Medizin wird vom Universitätsrat auf Amtsdauer gewählt.
Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Universitätsgesetzes beschlossen. Er beantragt dem Kantonsrat, die Position des Direktors Universitäre Medizin im Gesetz zu verankern.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Bildungsdirektion – Medienstelle