Vernehmlassung zum kantonalen Taxigesetz
Medienmitteilung 23.04.2015
Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, den Entwurf für ein kantonales Taxigesetz in die Vernehmlassung zu geben. Mit dem Gesetz sollen die wichtigsten Anliegen des Binnenmarktgesetzes in Bezug auf das Taxiwesen auf kantonaler Ebene geregelt und die Qualität der Dienstleistungen im Sinne von Mindeststandards erhöht werden. Die Verabschiedung der definitiven Gesetzesvorlage erfolgt voraussichtlich Ende Jahr.
Am 24. Februar 2014 hat der Kantonsrat dem Regierungsrat die Motion KR-Nr. 113/2013 betreffend kantonale Regulierung für liberalisierten Taximarkt überwiesen. Die Motion verlangt die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage für ein kantonales Taxigesetz, die das Taxiwesen in minimalster Form regeln soll. Der Gesetzesentwurf ist kurz gehalten und beschränkt sich auf den notwendigen Regelungsumfang. Er orientiert sich an folgenden Eckwerten:
- Binnenmarktgesetz: Auslöser für den Auftrag zur Ausarbeitung eines Taxigesetzes war unter anderem die zuweilen mangelhafte Umsetzung des Binnenmarktgesetzes, das u.a. Fragen des Marktzugangs regelt, und die damit verbundene Rechtsunsicherheit. Im Gesetzesentwurf werden die zentralen Punkte des Binnenmarktgesetzes in Bezug auf das Taxiwesen geregelt.
- Qualitätssicherung: Mit Mindeststandards für den ganzen Kanton soll sichergestellt werden, dass alle im Kanton Zürich registrierten Taxifahrerinnen und Taxifahrer unabhängig von ihrer Herkunftsgemeinde dieselben qualitativen Mindeststandards erfüllen.
- Rahmengesetz: Die Gemeinden im Kanton haben ausgesprochen unterschiedliche Bedürfnisse, was die Regelung des Taxiwesens angeht. Das Taxigesetz möchte eine kantonsweite Vereinheitlichung der Minimalvorgaben für das Taxigewerbe, was auch den Vollzug durch die Gemeinden erleichtern soll. Gleichzeitig lässt der Gesetzesentwurf Raum für kommunale Ausführungsbestimmungen, so dass den lokalen Gegebenheiten ausreichend Rechnung getragen werden kann.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. August 2015.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.