Regierungs- und Kantonsratswahlen 2015: Wie Sie die Wahlzettel richtig ausfüllen
Medienmitteilung 13.03.2015
Leider sind immer wieder zahlreiche Wahlzettel oder einzelne Stimmen, die anlässlich von Wahlen abgegeben werden, aus formalen Gründen ungültig. In den nächsten Tagen erhalten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich das Couvert mit den Unterlagen zu den Regierungs- und Kantonsratswahlen vom 12. April 2015. Damit möglichst wenige Stimmen verloren gehen, sind hier die wichtigsten Regeln aufgeführt, die bei der Stimmabgabe zu beachten sind. Ganz wichtig: Bei der brieflichen Stimmabgabe darf man die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen, sonst sind die Wahlzettel ungültig.
Generelle Hinweise zum Ausfüllen der Wahlzettel
- Auf dem Wahlzettel dürfen höchstens so viele Namen stehen, wie Sitze zu besetzen sind.
- Für die Kantons- und Regierungsratswahlen darf jede stimmberechtigte Person nur je einen Wahlzettel einreichen.
Regierungsratswahl
- Die Stimme kann jeder stimmberechtigten Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich gegeben werden.
- Jede Person muss mit Namen, Vornamen und weiteren Zusätzen (z.B. Beruf, Wohnort) eindeutig bestimmbar sein.
- Jede Person darf nur einmal genannt werden.
- Jeder Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden.
Kantonsratswahl
- Gewählt werden können nur Personen, die auf einer der Wahllisten Ihres Wahlkreises aufgeführt sind.
- Der Wahlzettel muss mindestens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten Ihres Wahlkreises enthalten, um gültig zu sein.
- Namen darf man streichen.
- Namen aus der gewählten Liste darf man wiederholen. Allerdings: Kein Name darf mehr als zweimal auf dem Wahlzettel stehen.
- Auf der gewählten Liste dürfen Sie auch Namen aus anderen Listen Ihres Wahlkreises einsetzen und diese allenfalls zweifach nennen.
- Alle Änderungen haben eigenhändig und handschriftlich zu erfolgen und müssen eindeutig sein. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind so zu bezeichnen, dass keine Zweifel über ihre Identität möglich sind (Kennziffer, Name, Vorname und nötigenfalls weitere Angaben).
Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe an der Urne, die Stellvertretung sowie die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis nachzulesen. Im Couvert mit den Wahlunterlagen befindet sich ausserdem eine ausführliche Wahlanleitung zur Kantonsratswahl. Die Regeln rund um die Wahl des Regierungsrates sind auf der Rückseite des entsprechenden Wahlzettels erläutert.
Ganz wichtig bei der brieflichen Stimmabgabe: Stimmrechtsausweis unterschreiben und beilegen – sonst sind die Wahlzettel ungültig.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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