Kantonsratswahlen 2015: Ungültige Kandidatur im Wahlkreis III, Zürcher Stadtkreise 4 und 5

Der Kandidat 06.01 Friedrich Studer auf der Liste der CVP im Wahlkreis III erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Wahl in den Kantonsrat nicht und ist daher nicht wählbar. Für diesen Kandidaten abgegebene Stimmen sind ungültig.

Die Wahlzettel für die Kantonsratswahlen vom 12. April 2015 wurden den Stimmberechtigten im Verlauf der letzten Woche zugestellt. Nachträglich wurde festgestellt, dass im Wahlkreis III, Stadt Zürich, Stadtkreise 4 und 5, der Kandidat auf dem Wahlzettel 06, CVP – Christlichdemokratische Volkspartei, Nr. 06.01 Friedrich Studer, 1980, Wirtschaftschemiker, Zürich, die Wählbarkeitsvoraussetzungen wegen fehlendem politischen Wohnsitz im Kanton Zürich nicht erfüllt.

Die für diesen Kandidaten abgegebenen Stimmen sind somit ungültig und demzufolge als Zusatzstimmen jener Liste zuzurechnen, die auf dem entsprechenden Wahlzettel aufgeführt ist. Das zuständige Wahlbüro der Stadt Zürich wird gemäss der heute im Amtsblatt des Kantons Zürich publizierten Verfügung die Stimmen in diesem Sinne auszählen.

(Medienmitteilung des Statistischen Amts)

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