Rahmenbedingungen für den Innovationspark Zürich konkretisieren sich
Medienmitteilung 06.03.2015
Die Volkswirtschafts- und die Baudirektion begrüssen die heute vom Bundesrat ans Parlament überwiesene Botschaft zum Schweizerischen Innovationspark. Der Bundesrat beantragt die Gutheissung des in den vergangenen Monaten erarbeiteten Aufbaukonzepts sowie Unterstützungsmassnahmen in Form eines befristeten Rahmenkredits für Bürgschaften und einer Abgabe von Bundesland im Baurecht. Mit der am 2. März 2015 unter Mitwirkung des Kantons Zürich erfolgten Gründung der Stiftung «swiss innovation park» ist sodann die Grundlage für den operativen Start des nationalen Innovationsparks gelegt worden. Damit sind wichtige Weichenstellungen für die Erhaltung eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts Zürich erfolgt.
Im Herbst 2014 hat der Bundesrat entschieden, auf einem Teil des Militärflugplatzes Dübendorf einen Hubstandort des nationalen Innovationsparks zu ermöglichen. Auf einer Fläche von rund 70 Hektaren soll dem Kanton Zürich in Etappen das Land zur Verfügung gestellt werden. Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks an das Parlament überwiesen.
Die Volkswirtschafts- und die Baudirektion des Kantons Zürich begrüssen diesen Schritt, weil sich damit die Rahmenbedingungen für den Innovationspark in Dübendorf konkretisieren und das Projekt einen weiteren wichtigen Schritt vorankommt. Für die Regierungsräte Markus Kägi und Ernst Stocker setzt der Bundesrat damit ein wichtiges Zeichen für die Zukunft des Denk- und Werkplatzes Schweiz und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Heute wurde zudem die Gründung der Stiftung Swiss Innovation Park bekanntgegeben, welche die personellen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen für den operativen Start des Schweizerischen Innovationsparks per Anfangs 2016 sicherstellt. Der Kanton Zürich ist Gründungsmitglied. Er wird die Interessen des Innovationsparks Zürich einbringen und die Vernetzung auf nationaler Ebene sicherstellen.
Die Behandlung der Botschaft durch die Eidgenössischen Räte ist im Verlaufe des Jahres 2015 vorgesehen. Bis dahin treibt der Kanton Zürich die Arbeiten für den Innovationspark Zürich mit Hochdruck voran. Die Anpassung des kantonalen Richtplans wird aktuell im Kantonsrat beraten und der kantonale Gestaltungsplan soll im Sommer festgesetzt werden. Parallel dazu entwickelt der Kanton Zürich die Grundlagen für den zukünftigen Betrieb des Innovationsparks Zürich.
(Geminsame Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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