Keine überstürzten Massnahmen wegen Aufhebung des Euro-Mindestkurses
Medienmitteilung 26.02.2015
Der Regierungsrat wird das dringliche Postulat zu den Auswirkungen der Aufhebung des Euro-Mindestkurses entgegennehmen. Überstürzte Massnahmen sind zurzeit nicht angebracht. Unabhängig davon hat die Volkswirtschaftsdirektion auf März 2015 einen runden Tisch mit Vertretern von besonders betroffenen Branchen einberufen, um branchenspezifische Herausforderungen und mögliche Handlungsfelder zu erörtern.
Die Folgen des Entscheids der Schweizerischen Nationalbank (SNB) können heute, rund anderthalb Monate nach dessen Bekanntgabe, noch nicht abschliessend beurteilt werden und hängen von verschiedenen weiteren Entwicklungen ab. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung des Schweizer Frankens im Vergleich zu verschiedenen Leitwährungen, die Folgen der Negativzinsen, sowie die wirtschaftliche Entwicklung im Inland, in Europa, den USA und in Asien.
Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Entscheid der Nationalbank auch seine Spuren in der Zürcher Volkswirtschaft hinterlassen wird und ist sich bewusst, dass das Ende der Euro-Untergrenze die exportorientierten Branchen sowie den Tourismus vor grosse Herausforderungen stellt. Er beobachtet deshalb die Entwicklung aufmerksam, um allenfalls in seiner Macht stehende Gegenmassnahmen einzuleiten. Überstürzte Massnahmen sind zurzeit jedoch nicht angebracht.
Runder Tisch mit betroffenen Branchen geplant
Unabhängig vom dringlichen Postulat ist der Kanton nach der Bekanntgabe des SNB-Entscheides bereits aktiv geworden. So hat die Volkswirtschaftsdirektion auf März einen runden Tisch mit Vertretern von besonders betroffenen Branchen einberufen, um branchenspezifische Herausforderungen und mögliche Handlungsfelder zu erörtern.
Seit der Bund Ende Januar 2015 bekanntgegeben hat, die aktuellen Wechselkursschwankungen zur Begründung von Kurzarbeit und Gesuche um Entschädigung zuzulassen, haben auch Unternehmen im Kanton Zürich zusehends davon Gebrauch gemacht. Bis am 25. Februar 2015 sind beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit 50 Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung eingegangen, die mit der Frankenstärke gegenüber dem Euro begründet wurden.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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