Innovationspark Zürich: Kantonaler Gestaltungsplan liegt öffentlich auf
Medienmitteilung 23.01.2015
Das Generationenprojekt Innovationspark Zürich erreicht den nächsten Meilenstein. Auf Basis der städtebaulichen Studie, die im August 2014 präsentiert wurde, hat der Kanton Zürich den kantonalen Gestaltungsplan «Nationaler Innovationspark, Hubstandort Zürich» ausgearbeitet. Mit diesem wird grundeigentümerverbindliches Planungsrecht geschaffen. Der Gestaltungsplan liegt vom 23. Januar bis 25. März 2015 öffentlich auf.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, auf dem Flugplatzareal Dübendorf einen Hubstandort des nationalen Innovationsparks zu errichten. Der Kanton erarbeitet derzeit dessen raumplanerische, inhaltliche und organisatorische Grundlagen. Dazu gehört ein kantonaler Gestaltungsplan, mit dem grundeigentümerverbindliches Planungsrecht geschaffen wird. Die eidgenössischen Räte werden voraussichtlich im Herbst 2015 den Standortentscheid treffen.
Auf dem Flugplatzareal Dübendorf ist eine Fläche von rund 70 Hektaren für den Innovationspark Zürich vorgesehen. Der kantonale Gestaltungsplan umfasst eine erste Etappe dieses Vorhabens und konzentriert sich auf den nordwestlichen Bereich des Gebiets (rund 37 Hektaren). Er wurde auf Basis der städtebaulichen Studie des Architekturbüros Hosoya Schaefer erarbeitet. Die Standortgemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen sowie die Region Glattal wurden dabei eng einbezogen.
Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr
Der kantonale Gestaltungsplan soll die langfristige Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr innerhalb des Flugplatzareals sowie mit der Umgebung ermöglichen. Er beinhaltet konkrete Angaben über die Anzahl und die Lage von Baufeldern sowie die Art der Nutzung. Daneben enthält er gestalterische Vorgaben. Auch die Auswirkungen auf das regionale Verkehrsnetz werden vertieft geklärt.
Zudem bestimmt der Gestaltungsplan die Lage und Funktion der öffentlichen Freiräume. Diese sollen zum einen zentrale Struktur- und Gestaltungselemente, zum anderen Erholungsräume für den Innovationspark sowie für die Bevölkerung sein. Die Arbeiten sind insbesondere mit der sich in der kantonsrätlichen Beratung befindlichen Richtplanrevision, mit den laufenden kommunalen Planungen sowie mit den laufenden und anstehenden Planungen auf Bundesebene abgestimmt.
Weiteres Vorgehen
Der kantonale Gestaltungsplan «Nationaler Innovationspark, Hubstandort Zürich» liegt vom 23. Januar bis 25. März 2015 öffentlich auf. Die Dokumente umfassen die Vorschriften, den Situationsplan sowie den Planungsbericht. Zudem wurde ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt. Der kantonale Gestaltungsplan wird letztlich durch die Baudirektion festgesetzt. Voraussetzung ist jedoch das vorgängige Festsetzen der laufenden Richtplanrevision durch den Kantonsrat. Der Gestaltungsplan tritt vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel voraussichtlich Mitte August 2015 in Kraft.
Parallel zu den raumplanerischen Themen entwickelt der Kanton Zürich die zukünftige Organisation des Innovationsparks Zürich. Ein Realisierungskonzept für die später zu gründende Trägerschaft ist parallel in Entwicklung.
Innovationspark Zürich
Der Innovationspark verfolgt den Zweck, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Akteuren und Unternehmen mit Forschern oder Forschergruppen aus der ansässigen Wissenschaft zusammenzubringen. Vernetzung soll durch räumliche Nähe begünstigt, zukunftsträchtige Projekte angestossen und innovative Prozesse entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht und beschleunigt werden. Gleichzeitig soll der Innovationspark aber auch von der Bevölkerung als besonderes Areal genutzt werden, das für alle offen steht und qualitativ hochwertige Freiflächen anbietet.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.