Sachplan geologische Tiefenlager: Kein Standortgebiet darf zu früh ausgeschlossen werden
Medienmitteilung 30.01.2015
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den Vorschlag der Nagra zur Kenntnis genommen, die Anzahl möglicher Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager von sechs auf zwei zu reduzieren. Er hält es für verfrüht, dass bereits im jetzigen Stand des Sachplanverfahrens (Etappe 2) nur noch zwei Standortgebiete, nämlich Zürich Nordost und Jura Ost (AG), verbleiben.
Gemäss Vorgaben des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI dürfen nur eindeutige Nachteile zum Ausschluss führen (ENSI-Bericht 33/154, S. 6-7, Jan. 2013). Entsprechend darf in Etappe 2 ein geologisches Standortgebiet nur dann ausgeschlossen werden, wenn gesichert ist, dass es gegenüber einem oder mehreren anderen eindeutige Nachteile aufweist. Die Kantone haben die Nagra wiederholt aufgefordert, alle potenziellen Standortgebiete auf vergleichbarer Basis zu untersuchen sowie transparent und nachvollziehbar zu bewerten. Eine Analyse der Unterlagen vermittelt nicht den Eindruck, dass der Einengungsvorschlag der Nagra diese Kriterien erfüllt.
Sicherheit hat oberste Priorität
Im Auswahlverfahren muss dem Faktor Sicherheit oberste Priorität eingeräumt werden. Das politische Leitgremium des Sachplans, der Ausschuss der Kantone unter dem Vorsitz von Regierungsrat Markus Kägi, hat die Fachleute seiner Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone deshalb beauftragt, die mehrere tausend Seiten umfassenden Unterlagen zu analysieren. Sie werden im zweiten Halbjahr 2015 Bericht erstatten, ob die frühe Eingrenzung auf nur noch zwei Standortgebiete gerechtfertigt ist. Der Kanton Zürich geht davon aus, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS dieselben gründlichen Analysen vornehmen. Anschliessend soll ein Austausch zwischen den Expertengremien stattfinden, bevor das weitere Vorgehen festgelegt und allfälliger Handlungsbedarf festgehalten wird.
Der Kanton Zürich hat immer betont, dass das Tiefenlager in der Schweiz am sichersten Standort gebaut werden muss. Gleichzeitig hält der Regierungsrat fest, dass er ein geologisches Tiefenlager auf Kantonsgebiet nach wie vor ablehnt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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