Vernehmlassung zum künftigen Immobilienmanagement des Universitätsspitals
Medienmitteilung 04.12.2014
Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, zur Übertragung der Immobilien im Baurecht auf das Universitätsspital Zürich eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Verabschiedung der definitiven Gesetzesvorlage ist für den Frühling 2015 vorgesehen.
Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung Anfang 2012 werden die Gebäude und Anlagen der Spitäler nicht mehr von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt. Vielmehr müssen die Spitäler ihre Infrastruktur selbst finanzieren. Sie sind dazu in der Lage, weil die Spitaltarife dafür die notwendigen Anlagenutzungskosten enthalten. Um auch dem Universitätsspital Zürich (USZ) den notwendigen Handlungsspielraum zu geben, hat der Regierungsrat im Februar 2014 das Detailkonzept für das zukünftige Immobilienmanagement des USZ festgelegt. Dieses sieht die Übertragung der Bauten des USZ im Baurecht auf das Spital vor. So soll das USZ auch im baulichen Bereich den nötigen unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten, um auch in Zukunft leistungsfähig und wettbewerbstauglich zu sein. Wie für alle anderen Spitäler ist das auch für eine öffentlich-rechtliche Anstalt nötig. Der Regierungsrat hat nun das entsprechende Gesetzespaket für die Vernehmlassung freigegeben. Diese wird drei Monate dauern; anschliessend entscheidet der Regierungsrat über die definitive Vorlage an den Kantonsrat.
Bisher befinden sich die Bauten des USZ im Eigentum des Kantons. Der Kanton entscheidet anstelle des Spitals über Investitionen in die Spitalgebäude – d.h. über Neubauten, Sanierungen oder Rückbauten – und stellt dem USZ die Bauten gegen Verrechnung der Anlagenutzungskosten zur Verfügung. Die Gesetzesvorlage sieht nun vor, dass dem USZ auf dem Areal im Zürcher Hochschulquartier Baurechte eingeräumt werden. Um die Entscheidungskompetenz für Investitionen in Spitalgebäude umfassend auf das USZ zu übertragen, ist auch die Entlassung des USZ aus dem Geltungsbereich des kantonalen Finanzhaushaltsrechts vorgesehen. Das Spital muss sich künftig selbst um die nötigen Finanzmittel kümmern. Entsprechende Kredite kann es bei privaten Kreditgebern beschaffen oder, wie alle anderen Zürcher Listenspitäler, beim Kanton beantragen. Im Gegenzug wird der Kanton für das USZ eine Eigentümerstrategie formulieren, die auch Festlegungen zur zulässigen Höchstverschuldung des USZ enthält.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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